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Ermahnung an die Schüler, daß sie in ihren Lehrern die treusten Wohltäter auf Erden nächst den Eltern zu sehen hätten und beiden den gebührenden Dank nicht besser er- weisen könnten als durch eifrige Pflichterfüllung bei der Arbeit für die Schule und dem- entsprechendes Verhalten im Unterricht.
Mehr und mehr ist die Schule bestrebt, unter den Vorgängen der durch die Bestimmungen gebotenen sogenannten Schlußprüfung die Fortführung des planmäßigen Unterrichts bis zum Ende nicht leiden zu lassen. Die Schüler der obersten Klasse sollen sich bemühen, allen andern Klassen mit dem guten Beispiele voranzugehen und durch gewissenhaften Fleiß und unausgesetzte Aufmerksamkeit von Anbeginn des Jahres das Aufrücken in die nächsthöhere Klasse der Vollanstalt zu erreichen. Wie ist es zu bedauern, wenn leistungsfähige Schüler erst im letzten Vierteljahr sich an die Arbeit machen. Wie viel könnte gelernt sein und wie anders stände dann die Sache am Ende, wenn sie das ganze Jahr so geschafft hätten wie die letzten Wochen, manchmal nur die allerletzte Woche vor dem Aufstellen der Zensuren! Dann würden wir wahrlich neben den Klassen- erfahrungen besonderer Unterlagen durch jene Schluß-, d. i. Versetzungsprüfung zum Zwecke der Beurteilung unserer Schüler kaum mehr bedürfen. UInd das ist das Ziel, das uns vorschwebt, an dem wir aber ohne ernstere Mitarbeit der Jugend nicht anlangen können. Die mündliche Schlußprüfung des letzten Jahres fand am 28. März statt. Zwei Schüler traten vor dem Eintritt in diese Prüfung zurück. Den 33 übrigen Schülern konnte die Versetzungsreife nach Obersekunda zugesprochen werden. Mit den Geschäften des König- lichen Kommissars war der unterzeichnete Direktor beauftragt.
Die von dem Kuratorium beschlossene Verdoppelung der Vorschulklassen der Adlerflychtschule hat vorige Ostern durch Eröffnung einer Parallelklasse 3 b begonnen und wird zu Anfang des nächsten Schuljahres durch Hinzufügung der entsprechenden 2 b fortgesetzt werden. Der Direktor läßt es sich angelegen sein, durch persönliche Mit- arbeit, soweit es seine Zeit erlaubt, die Entwicklung dieser für die ganze Schule bedeutsamen Anderung zu verfolgen, und wird auch in diesem Jahre die Anordnung der staatlichen Behörde nicht aus dem Auge verlieren, bei der Versetzung aus der Vorschule in die Realschule mit größerer Strenge als ehedem zu verfahren, um so zugleich allmählich einen bessern Ausgleich herbeizuführen zwischen den früher so ungleichen Versetzungsziffern der obersten Vorschul- und der untersten Realschulklasse. Es liegt aber darin auch in Wirklichkeit, wie schon im Vorjahre an dieser Stelle gesagt wurde, nur eine scheinbare Strenge. Denn es ist grundverkehrt, einen Schüler an eine Fremdsprache heranzubringen, solange Ohr und Auge in der Muttersprache noch nicht die genügende Vorbildung erreicht haben. Und neuerdings wird sogar allgemein mit stets wachsendem Nachdruck die Frage aufgeworfen, ob es erzieherisch richtig sei, das Kind schon nach dreijährigem Schulbesuch die Erlernung einer fremden Sprache beginnen zu lassen. Jedenfalls ist es also durchaus unangebracht, von einem verlorenen Jahre zu reden, wenn nach gründlicher Erwägung einem Schüler der obersten Vorschulklasse noch ein Jahr zur Befestigung und Erweiterung seiner Kenntnisse in der deutschen Sprache zugegeben wird. Vielmehr stellt sich das uns vorgezeichnete Verfahren als eine wahre Wohltat dar, wie denn überhaupt der sachgemäße Beurteiler leicht die Uberzeugung gewinnen wird, daß auf allen Stufen nur solche Schüler zurückgehalten werden, welche die nötige Versetzungsreife für die nächsthöhere Klasse nicht nachgewiesen haben und zugleich ihre Lehrer zu dem Urteil haben kommen lassen, daß sie das Fehlende im nächsten Jahre nicht werden nachholen können.


