Aufsatz 
Die deutschen Molière-Übersetzungen. Eine bibliographisch-literarische Studie
Entstehung
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1903 Nov. 29.

1904 Jan.

1903 März 11.

Pez. 2. 7.

19. März 2

Sept. 16.

Dez.

23.

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Die von den höheren Schulen der Provinz eingeforderten Berichte über das diesjährige Sedanfest geben Anlaß zu erinnern, daß allgemein daran fest- zuhalten sei, auch fernerhin den 2. September festlich zu begehen, den Unterricht an dem Tage ausfallen zu lassen und durch eine Feier in geeigneter Weise das Andenken an die vaterländische Bedeutung des Tages bei der Jugend lebendig zu erhalten, die neben der Liebe zu Kaiser und Reich nie der Dankbarkeit für die von den YVätern erkämpften hohen Güter vergessen soll, die sie festzuhalten und zu schirmen berufen ist.

Als Geschenk des Herrn Ministers geht der Anstalt ein Exemplar des von dem Königlichen Gymnasialdirektor Dr. Rassow in Burg herausgegebenen PlakatsDeutschlands Seemacht zu.

Ein Exemplar des von Seiner Majestät dem Kaiser und König als Prämie für gute Schüler zur Verfügung gestellten Bohrdt'schen WerkesDeutsche Schiffahrt in Wort und Bild wird zur Uberreichung am Geburtstage Seiner Majestät der Schule übersandt.

Die Anstalt erhält zur Kenntnisnahme und geeignet erscheinenden Beachtung eine an den Herrn Präsidenten der Königlichen Regierung in Wiesbaden von dem dortigen Zweigverein des Deutschen Vereins gegen Mißbrauch geistiger Getränke gerichtete Eingabe.

.Der unterzeichnete Direktor wird beauftragt, bei der Schlußprüfung zu

Ostern 1904 die Geschäfte des Königlichen Kommissars zu versehen.

b) Eingänge vom Kuratorium der höheren Schulen.

Es wird mitgeteilt, daß mit Rücksicht auf die Abhaltung des zweiten Wett- streites deutscher Männergesangvereine in der Pfingstwoche nach Genehmigung des Provinzial-Schulkollegiums die Pfingstferien für 1903 ausnahmsweise bis zum Schlusse der Pfingstwoche verlängert werden.

Durch Magistratsbeschluß vom 1. September wird der Vorschullehrer Herr Jakob Wüst ab 1. April 1904 von der Klinger-Oberrealschule an die Adler- flychtschule versetzt.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Gesetz betr. Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 am 1. Januar 1904 in Kraft tritt und durch Erlaß der zuständigen Herren Ressortminister vom 30. Novem- ber d. Js. bestimmt worden ist, daß unter der BezeichnungSchulaufsichts- behörde der Kreisschulinspektor, in Frankfurt a. M. sonach die städtische Schuldeputation zu verstehen ist. Zugleich wird darauf hingewiesen, daß es im eigensten Interesse aller Schulen liege, zur allseitigen Durchführung des Gesetzes mitzuwirken. Anträge auf Grund des§ 20 des Gesetzes sind an die Schuldeputation zu richten. Diese wird, soweit sie zur Mitwirkung be- rufen ist und soweit irgend tunlich, ihre Maßnahmen nach Anhörung der Schule treffen.