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III. Cl. 3 St. Geographie. Wiederholungen aus der Geographie von Deutschland und Preussen.
Geschichte. Deutsche Geschichte des Mittel- alters von den salischen Kaisern an; die Geschichte von 1789— 1871. Repetition aus dem Zeitraum von 1517— 1789. Stoll.
IIb. Cl. 3 St. Uebersichtliche Geschichte des westlichen Orients, dann Geographie und Geschichte von Alt-Griechenland.
Alle drei Wochen eine geschichtliche und eine geographische Wiederholungsstunde.(Mittelalter: Asien, Amerika.).
II a. Cl. 3 St. Geographie und Geschichte von Alt-Italien. Wiederholungsstunden, wie in IIb.(Mit- telalter, Geographie von Europa). Hillebrand.
I. Cl. 3 St. Beendigung der mittleren Geschichte von der Reformation bis zum westphälischen Frieden. Beständige Repetition aus der griechischen, römischen und brandenburgisch-preussischen Geschichte, sowie aus der Geographie. Ebhardt.
5. Philoſophiſche Propädeutik. I. Cl. 1 St. Psychologie und Logik. Schmitt.
C. Kunstübungen. 1. Kalligraphie.
VI. Cl. 3 St. Einübung der deutschen und latei- nischen Alphabete; Anwendung der eingeübten Buch- staben.
v. Cl. 2 St. Fortgesetzte Schreibübungen in der- selben Weise und Uebungen in der griechischen Schrift.
Sauer.
2. Zeichnen.
a. öffentlich.
IV. Cl. 2 St. Die Anfangsgründe des Freihand- zeichnens. Einfache, grad- und krummlinige Figuren in bestimmten Massen nach Vorzeichnung an der Wand- tafel und mündlichen Angaben. Leichte Ornamenten- umrisse. 1
V. Cl. 2 St. Die einfach gekrümmten geschlosse- nen Curven. Architectonische Bogen und Details, Blatt- und Fruchtformen, Ornamente. Nach Vorzeich- nungen an der Wandtafel..
Zeichnen nach grossen Wandvorlagen in kleinerem Massstabe. Uebung in der Benutzung gegebener Dessins zur Darstellung grösserer Ornamente. Uebung im Zeichnen nach dem Gedächtnisse.
IV. Cl. 2 St. Dasselbe. Freie Perspective u. perspecti- vische Darstellung einfacher Modelle und Gegenstände nach der Natur. Das Wichtigste aus der Licht- und Schat- tenlehre. Uebung im Schattiren obiger Darstellungen. Ausgeführte Ornamente. Leichte Thierzeichnungen.
b. privatim.
Mit Schülern aus Cl. I, II u. III 2 St. Ausge- führte ornamentale Zeichnungen. Kopfzeichnen. Uebung im Baumschlag- und Landschaftszeichnen. Projectio- nen von Punkten, Linien, Flächen und Körpern. Darstellung der wahren Grösse und Abwicklung der Oberfläche. Brückel.
3. Geſang.
V. u. VI. Cl. 2 St. Gehör- und Treffübungen und Theorie, nach der Gesangschule von Widmann. Einübung ein- und zweistimmiger Lieder, sowie der Sopranstimmen zu den Gesüngen für den gemischten Chor; Choräle.
1V. u. III. Cl. 1 St. Einübung der gebräuch- lichsten Choräle und der einzelnen Stimmen zu den vierstimmigen Gesängen. Fortgesetzte Treffübungen nebst der nöthigen Theorie. Ausserdem Gesangproben mit dem ganzen vierstimmigen gemischten Chor von Schülern aus allen Classen. Sauer.
D. Körperliche Uebungen.
1. Turnen.
Die Turnübungen beschrünkten sich, da das alte Local unbrauchbar geworden und eine Turnhalle noch nicht hergerichtet ist, auf Freiübungen, die bei günstigem Wetter im Freien stattfanden. Brückel.
2. Tanzunterricht.
Nur im Winter wird in einem zum Gymnasium ge- hörigen Local Tanzunterricht ertheilt. In diesem Schuljahre nahmen 16 Schüler denselben bei dem Tanzlehrer Herrn Liebich.
3. Baden und Schwimmen,
Den Gymnasialschülern ist das Baden und Schwimmen in der Lahn nur auf der Bade- und Schwimmanstalt des Gymnasiums erlaubt, die in diesem Sommer durch die lang anhaltende heisse Witterung stark benutzt wurde. Die Anstalt steht unter der speciellen Aufsicht und Leitung des früberen Feldwebels und Militär- Schwimmlehrers Weinbrenner, der in den Bade- und Schwimmstunden noch von einem des Schwim- mens kundigen Manne unterstützt wird, so dass Un- glücksfälle nicht leicht vorkommen können. Zur Auf- rechthaltung der Badeordnung gehen einzelne Gym- nasiallehrer ab und zu; im letzten Sommer hat der Hilfslehrer Brückel fast regelmässig auch längere Zeit zu diesem Zwecke auf der Anstalt verweilt.
4. Schlittſchuhlaufen.
Diese und andere Belustigungen auf dem Eise werden von der Schule auch in der Weise berücksichtigt, dass die Schüler das Eis erst betreten dürfen, wenn es untersucht u. die Gefahrlosigkeit festgestellt worden ist.


