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Gemeinde selbst nicht willfähriger ausfielen, nichts vor der in der Custine'schen Pro- clamation angedrohten Wegschaffung(faire déporter sans retard au delà de nos frontières et de renvoyer à un ennemi perfide tous ses fauteurs et complices, tous ces ennemis de la France, qui seront manifestés comme tels, en recusant la renonciation présente et dont le séjour ultérieur deviendrait conséquemment dangereux, non seulemant aux libertés des habitants de ces contrées, mais aux intéréts même de la république française), und so viel die Gemeinde betreffe, vor der wirklichen Execution schützen könne. Durch man- cherlei andere Dienstgeschäfte wurden die Commissäre verhindert, am 13. März die Er- klärung abzufordern, und als diese endlich am 16. März verlangt und versagt wurde, konnte bereits der in Kreutznach commandirende General Houchard kein stärkeres Executionscom- mando mehr abgeben, weil Preussen und Hessen über den Hundsrück im Anmar- sche waren. Von dieser Zeit an geräth das ganze Executionsgeschäft in's Stocken, die Versuche am 23. und 25. März waren durch die Aufregung und Angst der Franzosen keine nachhaltigen mehr, und als gar am 27. März bei Kreutznach und Waldalgesheim und am 28. März bei Bingen die Franzosen geschlagen wurden und die ganze Gegend schleunigst verlassen mussten, da hatte für dieses Amt vorläufig die Franzosennoth ein Ende. Der ganze dem Amte zugefügte Schaden wurde am 4. Juni 1793 auf 1283 fl. 33 ½ kr. veranschlagt.
Viel schlimmer aber erging es dem Amte Kirchheim. Dasselbe hatte schon bei dem Vorrücken der französischen Armee in die Gegenden des Rheins zwischen Speier und Bingen, die Mundportionen und andere Kosten bei den Einquartierungen nicht gerechnet, 4560 fl. 13 kr. an Lieferungen und Baarzahlungen zu entrichten. Sodann schickte am 16. Dezember der zu Kreutznach commandirende Oberst Schleglinski einen Quartiermeister vom siebenten Regimeut Jäger zu Pferd mit zehn Mann nach Kirchheim. Dieser befahl, sofort ein be- stimmtes Quantum Holz(Pallisaden, Stämme und Borde) zur Verschanzung nach Kreutz- nach zu licfern, nahm im Vorbeigehen dem Müller Knauf in Marnheim 37 Säcke Mehl mit, trieb die Zehnten und Zinsgefälle des Hochstiftes Worms und anderer Stifte ein und nahm sein Standquartier beim Wirthe Uhl in Marnheim. Dort machte er eine Rechnung von 62 fl. 20 kr., deren Bezahlung er an den Fürsten verwies.
In dem betreffenden Schreiben an den Amtmann Stein von Kirchheim begründet er. sein Verfahren durch die Worte:„la république française ne fait pas la guerre au peuple, mais à ceux, qui gouvernent et qui gouvernent mal.“ Schlecht regierten aber alle Re- genten, deren Gebiet die Franzosen berührten.
Den 18. Dezember erschien der Oberst Chambeaux vom 10. Regiment Jäger zu Pferde mit einem Lieutenant und Proviantcommissarius nebst 29 Commandirten und legte eine Ordre des Generals Custine vor, nach welcher alles den Amtsunterthanen an Fourage und Früchten Entbehrliche nach Mainz geliefert werden sollte gegen einen dort zu be- stimmenden und auszuzahlenden Preis. Da im Falle der Weigerung Execution ange- droht war, wurde willfahrt. Die Fruchtlieferung wurde denn auch in Mainz grössten- theils bezahlt. Doch blieben die Franzosen auch hierauf noch 1254 fl. 39 kr. schuldig, aber auf die einen Werth von 5404 fl. 11 kr. repräsentirende Fouragelieferung wurde nichts bezahlt. Den 21. Dezember erschien ein Bevollmächtigter der s. g. allgemeinen Administration zu Mainz, Kremer, ehemals Rathschreiber in Worms, mit dem„Wald- visitator“ Russ, einem ehemals Kurfürstlich-Mainzischen Forstmeister, einem„Actuarius“
und 20 Dragonern, belegten den Vorrath des herschaftlichen Holzmagazins von 461 Klftr. 2


