Aufsatz 
Über Euripides'Iphigenie unter den Tauriern und Goethes Iphigenie auf Tauris
Entstehung
Einzelbild herunterladen

III. Didaktische und methodische Behandlung des Unterrichts. Vortrag des Lehrers. Gebrauch des Lehrbuchs. Benutzung anderer Hilfsmittel.

Für den Geschichtsunterricht gilt, soweit es die Darstellung von Begebenheiten und Schilderung von Charakteren betrifft, als Regel der freie Vortrag des Lehrers. In Sexta und Quinta hat derselbe also ausschliesslich zur Anwendung zu kommen. Wo es sich um die Be- trachtung politischer Einrichtungen, um übersichtliche Zusammenstellungen, z. B. die Götter- reihen, Geschlechtstafeln, auch eine solche geschichtliche Darstellung handelt, aus der nur das Wesentlichste hervorgehoben werden soll, wird es das Richtige sein, sogleich vom Lehrbuche auszugehen. Auf alle Fälle ist es nötig, das im Lehrbuch Befindliche inhaltlich wie der Form nach dem Schüler zu vollem Verständnis zu bringen. Für besondere Fälle eignet sich auch das Vorlesen von Abschnitten aus Geschichtswerken, namentlich zeitgenössischer Schriftsteller; die wörtliche Mitteilung einer mustergiltigen geschichtlichen Darstellung oder irgend eines gesprochenen Wortes, einer Rede, eines wichtigen Schriftstücks kann viel zur Belebung des Unterrichts beitragen. Unterstützt werden muss die geographische Unterweisung unbedingt durch die Wandkarte, die sonstigen Darlegungen durch entsprechende Bildwerke, wie sie die Schulbibliothek, ausserdem Einzelbesitz oder öffentliche Sammlungen bieten. Es seien hier namentlich die v. d. Launitzschen Tafeln, die Langlschen Bilder, der Meissnersche, der See- mannsche Bilderatlas, auch Hottingers Orbis pictus sowie die bildlichen Darstellungen in Guhl und Koners Leben der Griechen und Römer und die in den Stollschen und Wägnerschen Geschichtsbüchern erwähnt. Kann die Schule auch plastische Bildwerke anschaffen, wie sie z. B. auf der Versammlung unseres Provinzialvereins zu Diez von Gymnasiallehrer Dr. Lohr in Wiesbaden empfohlen wurden, so wird dadurch sicherer Anschauung noch besser gedient werden können.

IV. Thätigkeit der Schüler. Art der Befragung. Schriftliche Arbeiten.

Von dem Schüler ist bei der Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen ebensosehr eine zusammenhängende Darstellung wie die Darlegung von Kenntnissen zu fordern, und zwar beides von der untersten bis zur obersten Klasse. Neben dem Wiedererzählen ist also das Antworten auf Einzelfragen zu verlangen. Letzteres muss in den mittleren, auch stärker be- setzten Klassen überwiegen, da sonst die Schüler zu wenig wirkliches Wissen sich anzueignen pflegen und die Beurteilung desselben wie ihrer Leistungen überhaupt zu schwierig wird. Es empfiehlt sich, nachdem man einen Abschnitt genügend eingeübt hat, Geschichtsextemporalien schreiben zu lassen, indem eine grössere Anzahl von Fragen jedesmal durch ein oder wenige Worte, eine oder ein paar Jahreszahlen zu beantworten ist. Daneben kann auch wohl, aber erst in zweiter Linie, eine zusammenhängende Darstellung den Gegenstand einer schriftlichen Klassenarbeit bilden. Häusliche schriftliche Aufgaben sind nicht zu geben, höchstens die An- fertigung einer Karte, falls keine Uberbürdung hierdurch eintritt, und das Aufschreiben der auswendig zu lernenden Jahreszahlen. Versteht man den Sinn der Schüler für Kartenzeichnen zu wecken, so wird man leicht von einer grösseren Schülerzahl Privatarbeiten dieser Art be- kommen können.