Aufsatz 
Über Euripides'Iphigenie unter den Tauriern und Goethes Iphigenie auf Tauris
Entstehung
Einzelbild herunterladen

20

15. Auflage, bearb. v. Cremans, Leipzig 1884), der Araber(§ 14, 24, 35), Frankreichs(§ 21, 31, 39), Englands(§ 22, 32, 40), Spaniens(§ 23, 33, 41), Italiens(§ 30, 38), der Mongolen (§ 36, 43), Skandinaviens(§ 44), Russlands(§ 45), Polens(§ 46), Preussens(§ 47), Ungarns (§ 48) können einige Kürzungen eintreten, im übrigen ist im Lehrbuch das rechte Mass ein- gehalten. Die Anfänge der brandenburgisch-preussischen sowie der hessischen Geschichte be- dürfen an geeigneter Stelle besonderer Berücksichtigung.

5) Obertertia, 2 Stunden wöchentlich; wöchentliche Arbeitszeit 1 Stunde. Geschichte Deutschlands seit den Entdeckungen im 15. Jahrhundert bis zum Jahre 1870/71. Brandenburgisch-preussische Geschichte im engen Anschluss hieran. Berücksichtigung der Geschichte der ausserdeutschen Staaten nur soweit, als dieselbe zum Verständnis des Ganges der deutschen Geschichte notwendig ist. Pütz, Grundriss, III.

Hier bedarf zunächst die Reformationsgeschichte einer etwas ausführlicheren Darstel- lung, als sie der katholische Verfasser des Lehrbuchs gegeben hat. Ohne dass dem Buch eine besondere konfessionelle Färbung vorgeworfen werden kann, lässt dasselbe doch naturgemäss auch in seinem weiteren Gang den tiefgreifenden Einfluss, welchen die Reformation auf die Gestaltung der neueren Zeit ausgeübt hat, nicht in dem Masse hervortreten, wie es, zumal Schülern eines protestantischen Landes gegenüber, wünschenswert ist. Bei der Reformations- geschichte wird sich auch besonders die Gelegenheit bieten auf die Geschichte unseres engeren hessischen Vaterlandes etwas näher einzugehen. Bezüglich der Geschichte der ausserdeutschen Staaten gilt hier dasselbe wie in Untertertia, dass nämlich nur das Wesentlichste aus dem im Lehrbuch Angeführten den Schülern zum Lernen aufzugeben ist.

6) Untersekunda, 2 Stunden wöchentlich; wöchentliche Arbeitszeit 1 Stunde. Mit dieser Klasse beginnt der zweite Lehrgang in der Geschichte. Derselbe hat die Aufgabe das bisher dem Schüler Gebotene zu vervollständigen, überall den Zusammenhang durch den Nachweis von Ursachen und Wirkungen herzustellen, manches Minderwichtige, das auf der unteren Stufe übergangen worden war, nachzuholen und namentlich die Bildungsverhältnisse der Zeit jedesmal den Augen der Schüler näher zu rücken.

Für die Realgymnasien sagen die neuen Lehrpläne vom 31. März 1882 in ihren Er- läuterungen, dass der alten Geschichte in Sekunda nur ein Jahr zu widmen sei, während am Gymnasium beide Jahre diéser Klasse der alten Geschichte zufallen. Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass ein Jahr nicht ausreicht, um für die griechische und römische Geschichte die Aufgaben des Unterrichts: Herstellung festen Zusammenhangs, innerer Vertiefung und möglichst klarer Darstellung des Bildungsstandes jener Zeiten, nur einigermassen erfüllen zu können. Da in Prima der Geschichte wöchentlich drei Stunden zugewiesen sind, bleibt unter Hinzu- nahme des zweiten Halbjahrs von Obersekunda hinreichend Zeit, um die Geschichte des Mittel- alters und der neueren Zeit ausführlich zu behandeln und zugleich aus dem ganzen Gebiet der Geschichte die zur Vorbereitung auf die Abgangsprüfung notwendigen Wiederholungen anzustellen.

Die Lehraufgabe für die Untersekunda ist daher folgendermassen festgestellt: Griechische Geschichte und ein Teil der römischen Geschichte, nämlich bis zum Ende der punischen Kriege, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte und des zugehörigen geographischen Lehrstoffs. Pütz, Grundriss für die oberen Klassen, I.

Hier können die Einleitung und die§§ 1 12(Siebzehnte Auflage, bearbeitet von Cre- mans, Leipzig 1884) ausser Betracht bleiben. Der Inhalt dieser Abschnitte ist teils in der