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zur Impfung oder zur Nachschau gelangen, ein Lehrer anwesend ist. Derselbe sorgt in dem Termin im Einvernehmen mit dem Impfarzt und dem Vertreter der Ortspolizeibehörde für Aufrechthaltung der Ordnung unter den Wiederimpflingen. Ferner wird zu erwägen gegeben, ob die Umstände es erfordern, dass die Schulkinder auf ihrem Wege von und zu dem Termin durch einen Begleiter beaufsichtigt werden, und soll zutreffenden Falls dafür gesorgt werden, dass eine zuverlässige Person dazu bestellt wird.
6. Mai 1686. Der Direktor des Königlichen pädagogischen Seminars, Herr Provinzialschulrat Dr. Lahmeyer, teilt mit, dass für das Sommerhalbjahr Herr Dr. Erxleben als ordentliches Mitglied, die Herren Dr. Lohberg und Watermeyer als ausserordentliche Mitglieder dem Seminar angehören.
16. Juni 1886. Das Kgl. Prov. Sch. K. genehmigt, dass Herr Dr. Peters in Bitterfeld vom 1. Oktober ab bis auf weiteres als wissenschaftlicher Hilfslehrer am Realgymnasium angestellt werden soll.
I7. Juani 1886. Das Kgl. Prov. Sch. K. teilt eine Zuschrift mit betreffend Vergünstigungen für Angehörige des Beamtenstandes und Militärs in den Nordseebädern Westerland und Wennigstedt.
19. August 1886. Das Kgl. Prov. Sch. K. macht Mitteilungen aus einem Ministerialerlass vom 17. Juni d. J. betreffend die unter der Führung von Lehrern an höheren Schulen stattgehabten Ausflüge von Schülern dieser Anstalten. Denjenigen Direktoren und Lehrern, welche dieser Seite ihres erziehenden Verkehrs mit der ihnen anvertrauten Jugend Zeit und Mühe erfolgreich zugewendet haben, spricht der Herr Minister seine Anerkennung aus. LZugleich ordnet er an, dass, insofern Ausflüge von Schülern höherer Lehranstalten nicht ausdrücklich einer Aufgabe des lehrplanmässigen Unterrichts dienen, denselben sowohl bezüglich der führenden Lehrer als der teilnehmenden Schüler der Charakter der Freiwilligkeit unbedingt zu bewahren ist. Sonn- und Feiertage sind zu Erholungsausflügen nicht zu verwenden. Für dergl. Ausflüge darf der Direktor für dieselbe Klasse innerhalb eines Schuljahres zweimal den Nachmittagsunterricht oder einmal den eines ganzen Tags ausfallen lassen. Für Ausflüge, welche mehr als einen Tag in Anspruch nehmen, ist die Erlaubnis des Kgl. Prov. Sch. K. erforderlich.
19. September 1886. Das Kgl. Prov. Sch. K. genehmigt, dass der Kandidat des höheren Schulamts Herr Dr. Knabe vom 1. Oktober an als unbesoldeter Hilfslehrer am Realgymnasium beschäftigt werde.
23. September 1886. Das Kgl. Prov. Sch. K. genehmigt das Gleiche bezüglich des Herrn Dr. Erxleben.
13. Oktober 1686. Der Direktor des Kgl. pädag. Seminars, Herr Provinzialschulrat Dr. Lahmeyer, teilt mit, dass dem Seminar als ordentliches Milglied Herr Watermeyer, als ausserordentliche Mitglieder die Herren Dr. Lohberg, Dr. Erxleben und Becker seitens des Realgymnasiums angehören.
14. Oktober 1886. Das Kgl. Prov. Sch. K. genehmigt das Aufrücken der Oberlehrer Dr. Kramm, Stange, Zwirnmann und Dr. Schantz und teilt mit, dass der Herr Minister die Wahl des ordentlichen Lehrers Dr. Grebel zum Oberlehrer sowie eine Neuordnung des Besoldungsetats genehmigt hat, innerhalb dessen ein weiteres Aufrücken stattfindet. Die Versehung der letzten ordentlichen Lehrerstelle durch Herrn Dr. Peters wird gutgeheissen.
18. Ohtober 1886. Das Kgl. Prov. Sch. K. genehmigt die Beauftragung des Herrn Kaplan Wiegand mit der Erteilung des katholischen Religionsunterrichts an Schüler des Realgymnasiums, der Realschule und der Gewerbeschule.


