Aufsatz 
Zu Göthes Tasso / vom ... Wittich
Entstehung
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22. August 1885. Das K. P. Sch. K. macht Mitteilungen aus einem Ministerialerlass bezüglich 1) der Prüfung der Reife für Prima, 2) der Reife für niedrigere Klassen als Prima. Die Zulassung zu einer Reifeprüfung für Prima erteilt das Königliche Provinzialschulkollegium; die Kommission besteht aus dem Direktor der Anstalt und den Lehrern der Obersekunda. Wer ein LZeugnis der Reife für eine niedrigere Klasse als Prima durch eine Prüfung erwerben will, hat die Zulassung bei dem Direktor der Anstalt nachzusuchen. Die Kom- mission hierfür ist eine ständige, vom Direktor zu ernennende.

21. September 1885. Das K. P. Sch. K. genehmigt, dass, nachdem die städtischen Behörden eine vom 1. April d. J. ab zu zahlende Remuneration für die Bibliotheksgeschäfte am Real- gymnasium von jährlich 150 Mark bewilligt haben, Herr Oberl. Dr. Siebert auch in Zukunft bis auf weiteres mit der Verwaltung der Anstaltsbibliothek betraut werde.

16. Oktober 1885. Das K. P. Sch. K. übersendet einen Ministerialerlass vom 9. Oktober 1885, wonach infolge Allerhöchsten Erlasses Seiner Majestät des Kaisers vom 27. August die Zeugnisse der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst am Fusse einen Abdruck der Bestimmungen des§. 89, 3 aus Teil I der Wehrordnung erhalten sollen.

21. November 1885. Das K. P. Sch. K übersendet einen Ministerialerlass vom 12. November betreffend die Schwerhörigkeit der Schüler. Die angestellten Ermittelungen haben das Vor- handensein von 2,18 pOt. Schwerhörigen in den höheren Schulen ergeben. Wie bisher überall meistens geschehen, ist den schwerhörigen Schülern durch Anweisen besonderer Plätze das Hören thunlichst zu erleichtern. Sind dieselben trotzdem nicht im stande dem Unterricht zu folgen, so sind die Eltern oder deren Stellvertreter hiervon mit dem Bemerken in Kenntnis zu setzen, dass von einem ferneren Besuche der öffentlichen Schule seitens ihres Sohnes oder Pfleglings ein Erfolg nicht zu erwarten sei. Wo beginnende Schwer- hörigkeit den Eltern noch nicht bekannt zu sein scheint, sind dieselben sofort in Kenntnis zu setzen und ist ihnen die Einholung ärztlichen Rates anheimzugeben.

7. Dezember 1885. Das K. P. Sch. K. teilt einen Ministerialerlass vom 26. November mit, wonach Bericht über Ausdehnung von Schülerfahrten nach Raum und Zeit und über die durchschnitt- liche Höhe der Kosten für Lehrer und Schüler gefordert wird.

7. Dezember 1885. Das K. P. Sch. K. bestätigt die Wahl des Hilfslehrers Ernst Siebert zum ordentlichen Lehrer vom 1. Oktober d. J. ab.

8. Dezember 1885. Das K. P. Sch. K. ordnet bezüglich der Osterferien nächsten Jahres an, dass das gegenwärtige Schuljahr am 14. April mittags zu schliessen, das neue Schuljahr am 3. Mai zu beginnen, zu Pfingsten der Unterricht nur an den beiden Festtagen auszusetzen sei. Schülern, welche ohne Reifezeugnis in einen anderen Beruf übergehen, in welchen sie bereits am 1. April eintreten müssen, ist das Abgangszeugnis unter dem 31. März in der Weise auszustellen, als wenn sie das Schuljahr absolviert hätten. Ferner ist in allen Fällen, in welchen einzelne Abiturienten bereits zum 1. April im Besitz ihrer Reifezeugnisse sein müssen, Fürsorge zu treffen, dass ein rechtzeitiger Termin für die mündliche Prüfung angesetzt werde.