III. Bekunntmachung.
1. Die Anmeldung neu aufzunehmender Schüler findet Donnerſtag, den 16. April, Vormittags⸗ von 8—12 Uhr, die Prüfung derſelben Nachmittags von 2 Uhr an, beides im Real⸗ ſchulgebäude, ſtatt.
2. Zum Eintritt in die unterſte Klaſſe unſrer Vorſchule, VII. Klaſſe, iſt erforderlich, daß der Knabe das Alter der Schulpflichtigkeit erreicht hat.
3. Von Knaben, welche in die unterſte Klaſſe der Realſchule, V. Klaſſe, aufgenommen zu werden wünſchen, wird erfordert:
a. daß ſie im Laufe dieſes Jahres wenigſtens das 10. Lebensjahr zurücklegen;
b. Fertigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druchſchriſt;
c. Uebung im Schönſchreiben und ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung;
d. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen;
e. die ihrem Alter entſprechen den Elementarkenntniſſe in Religion, bibliſcher Geſchichte, Erd⸗ und Naturkunde;
f. diejenigen Elemente der franzöſiſchen Sprache, welche in unſrer VI. Klaſſe behandelt werden.
Der Eintritt in eine höhere Klaſſe hängt von dem Nachweis der Vorkenntniſſe ab, welche in den vorhergehenden Klaſſen erlangt werden. 4. Das in dritteljährlichen Raten zu zahlende Schulgeld beträgt: 1. in den beiden Vorklaſſen für einheimiſche Schüler 18 fl., für auswärtige 21 fl. jährlich. 2. in den Realklaſſen für einheimiſche Schüler 30 fl., für auswärtige 33 fl. jährlich. Außerdem wird von jedem Schüler der Realklaſſen ein Eintrittsgeld von 1 fl. und ein Jahresbeitrag von ebenfalls 1 fl. an die Schülerbibliothek bezahlt. 5. Freitags, den 17. April, Vormittags 8 Uhr, nimmt das neue Schuljahr ſeinen Anfang.
Alzey, im März 1874.
Großherzogliche Realſchul-Hirection Alzey. Steinberger.


