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angelegenheiten, Prüfungen etc. fehlte es nicht. Der zum wissenschaftlichen Hilfslehrer mit voller Stundenzahl ernannte Schulamtskandidat Sittig mußte von Anfang des Sommersemesters bis zum 1. Juni vertreten werden, da er zu militarischen Übungen einberufen war. Unter diesen Um- ständen war die Aushilfe, welche die Hilfslehrer Schmittmann und Sanders, sowie die Cand. prob. Morin und Dr. Witthöft leisten konnten, sehr erwünscht.
Auch der Gesundheitszustand der Schüler war im allgemeinen weniger gut als in früheren Jahren, die Versäumnisse zahlreicher. Die im Winter herrschende Masernepidemie ergriff be- sonders zahlreiche Schüler der beiden untersten Vorschulklassen, von welchen über 50% davon befallen wurden. Häufig mußten auch Schüler wegen Erkrankung von Hausgenossen an an- steckenden Krankheiten von der Schule ferngehalten werden. Zu unserer größten Betrübnis ver- loren wir auch zwei vielversprechende Schüler durch den Tod; der eine, der untersten Vor- schulklasse angehörig, starb an Diphtheritis, der andere, Schüler der Va, der sich von einer Hirnentzündung schon erholt zu haben schien, plötzlich am Herzschlag.
Am 8. Juni fand auf Anordnung der städtischen Schulbehörde eine Revision der Lehr- mittel-Sammlung durch ein Mitglied der Lehrmittel-Commission statt; es fand sich dabei nichts zu erinnern.
Am 7. Februar erfreute sich die Schule des Besuchs des Herrn Geh. Rats Dr. Lahmeyer, welcher dem Unterrichte in verschiedenen Klassen beiwohnte.
Die mündliche Prüfung der Abiturienten fand am 29. Februar 1888 unter Vorsitz des Herrn Geh. Rats Dr. Lahmeyer und in Anwesenheit des Vertreters des Curatoriums der höheren Schulen, Herrn Dr. Friedleben-Andreae, statt. Von den beiden Examinanden konnte einer auf Grund seiner Klassenleistungen und seiner schriftlichen Prüfungsarbeiten von der mündlichen Prüfung befreit werden.
Die schriftliche Prüfung der diesjährigen Abiturienten hat am 11., 12., 13. und 14. Februar stattgefunden, die mündliche ist auf Mittwoch, den 27. März, festgesetzt worden.
Als ein Beweis des dankbar anerkannten Wohlwollens, welches die städtischen Behörden für die Lehrer hegen, ist zu verzeichnen, daß unter Aufrechterhaltung der bestehenden Witwen- und Waisenversorgung die bisherige Verpflichtung der Lehrer zur Einzahlung von Beiträgen zu der städtischen Witwen- und Waisenkasse aufgehoben wurde.


