I. Lehrverfaſſung.
Das neue Schuljahr wurde mit dem 25. Oct. v. J. begonnen, nachdem die zwei vorhergehenden Tage zur Aufnahme und Prüfung der neuen Schüler verwendet worden waren.
Gleich am Anfange des neuen Schuljahres wurde drei Tage hindurch(den 3., 4. und 5. Nov.) mit den ord. Lehrern Berathung gepflogen, um mit Rückſicht auf die be⸗ ſtehenden Klaſſen, auf ihre beſonderen Befähigungen und ſonſtigen Verhältniſſe das Was und Wie in jedem Lehrgegenſtande zu beſtimmen, approxrimativ abzugrenzen und jeden in der Anſtalt Unterrichtenden auf ſorgfältige Einhaltung dieſer Beſtimmungen zu verpflichten. Dieſen Lehrplan⸗Proſpectus werden wir dieſes Jahr unter obiger Rubrik(Lehrverfaſſung) um ſo zweckmäßiger folgen laſſen, als er die Baſis eines aus der Wirklichkeit herauswachſenden Lehrplanes bildet, trotz des Perſonen⸗Wechſels im erſten wie im zweiten Semeſter im Ganzen derſelbe blieb und uns mehrfacher Weit⸗ ſchweifigkeiten überhebt. Die Hauptabänderungen hieran, welche in Abſicht auf Perſonen und Stundenzahl, namentlich durch den Eintritt des neuen Collegen, Hrn. Dr. Höbel, veranlaſſ't wurden, werden theils in parenthesi, theils in den Anmerkungen zu dieſer Rubrik näher angedeutet werden. 3
Lehrplan-Proſpectus im Schuljahr 1845/46.
Sexta. 1. Deutſch. a. Grammatik: Wiederholung des einfachen ausgebildeten, des zuſammengezogenen, des zuſammengeſetzten Satzes; b. ſchriftliche Uebungen zur Befeſtigung, monatlich 2 Uebungen pro loco; c. betontes Leſen in Schletz, mit⸗


