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kämpfung der schon lange die burgundischen Lande und den Westen Lombardiens(Oberitaliens) schwer bedrängenden Sara- zenen, sein schliessliches Bündnis mit denselben 942 zu dem Zwecke, sie, die gebornen Christenfeinde, als Hüter der nach Burgund und Schwaben führenden Alpenpässe zu benützen, sein ebenso schimpflicher als für das Land nachteiliger Friede') mit den Ungarn 943, seine Begünstigung?) der Burgunder und Zurücksetzung der Italiener: all das konnte nur dazu dienen, die Reihen seiner Anhänger allmählich stark zu lichten, und so gelang es denn zuletzt dem Markgrafen Berengar II. von Ivrea mit leichter Mühe, ihn zu stürzen.
Berengar°) hatte sich 939 in eine Verschwörung wider König Hugo eingelassen und sollte zur Strafe dafür geblendet werden; doch konnte er, weil von Hugos eigenem Sohn Lothar rechtzeitig gewarnt, durch eilige Flucht sich noch retten.
Er ging*) nach Deutschland und fand dort beim Schwabenherzog Hermann und dem König Otto freundliche Aufnahme.
Nach ein paar Jahren kehrte er indes, da er durch zu- verlässige Kundschafter 5) erfahren hatte, dass die allgemeine Stimmung in Italien gegen Hugo sich immer feindseliger gestalte, im Frühjahr 945 mittels deutscher®) Hilfe in sein Vaterland zurück.?)
auch die Beschreibung der Oertlichkeit von Fraxinetum; Dümml. a. a. O,, Giesebr. 1358). Die Griechen erwarben sich zwar(931 und$42) ein hohes Ver- dienst durch Bekämpfung der maurischen Unholde, indes scheiterten ihre An- strengungen daran, dass sie an Hugo keinen thatkräftigen Unterstützer ihrer Bemühungen fanden.(Liutpr. V 16, 17, Dümml a. a. O. 114—115, Giesebr. I 313, 363, 368). Das Räubernest Fraxinelum wurde erst 972 oder 973 von Graf Wilhelm I. von Arles, Sohn Bosos II., zerstört, wobei grosse Beute gemacht wurde(Damberger V 168. Schlosser II. 2 p. 543).
!) Liutpr. antap. V 19. Giesebr. I 368.
2?) Liutpr. antap. V 18.
®) Liutpr. antap. V 10.
4) Liutpr. antap. V 12, 13.
5) Liutpr. ant. V 18.
6) Hrotsvitha de gest. Odd. 604; Liutpr. ant. V 26. 2
?) Liutpr. V 26, 27. Damb. IV 767 ff, Dümml. 112, 137 ff. Giesebr. I 367 ff. Jahrbüch. I 2 p. 59 ff.


