Aufsatz 
Zur Erinnerung an den Denker Friedrich Heinrich Jacobi und seine Weltansicht, gelegentlich seines 120ten Geburtsjahres / von Wilhelm Wiegand
Entstehung
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* VI. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anſtalt.

Die Vorführung und Aufnahme der von auswärts neu eintretenden Schüͤler findet dieſes Jahr den 7. Mai, Morgens 8 Uhr, im Gymnaſial⸗Gebäude Statt, die der aus den hieſigen Schulen eintretenden Schüler noch vor den Ferien; dieſelben haben ſich hiebei mit dem nöthigen Schreibzeuge zu verſehen.

Am Mittage des 7. Mai, 2 Uhr, findet die vorgeſchriebene gemeinſame Andacht aller Schüler und aller Lehrer pro felice anni scholastici auspicio Statt. Nach derſelben empfangen die Schüler in ihren Klaſſenzimmern die nöthigen Inſtructionen für den den andern Morgen beginnen⸗ den Unterricht.

Die Hauptbedingungen der Aufnahme ſind:

1) Einreichung eines Zeugniſſes vor der Aufnahme, worin enthalten iſt: Vor⸗ und Zu⸗ name des Schuͤlers, Stand und Wohnort des Vaters, künftiger Beruf(ob er die Gymnaſial⸗ oder Real⸗Klaſſen beſuchen ſoll), die Unterrichtsgegenſtände, worin der Schüler bisher unterrichtet worden iſt, die Klaſſe oder Abtheilung der zuletzt beſuchten Schule. Die Schuͤler, welche dem Director von den Eltern ſelbſt nicht vorgeführt werden, haben nebſtdem noch eine Beſcheinigung des Vaters nöthig, daß ſie die Anſtalt beſuchen ſollen.

2) Die Schuͤler müſſen 10 Jahre alt ſein und folgende Vorkenntniſſe haben: in der deut⸗ ſchen Sprache außer der nöthigen Fertigkeit in dem Schön⸗ und Rechtſchreiben(ſowohl in deut⸗ ſcher wie in lateiniſcher Schrift), Kenntniß der Wortarten und ihrer Biegungen, Kenntniß des er⸗ weiterten einfachen Satzes; im Rechnen Kenntniß der vier Grundrechnungen nach richtiger Methode, in Geographie und Geſchichte die dieſem Alter entſprechenden Elemente.