Aufsatz 
Verdeutschung und Erklärung des sechsten platonischen Briefes : Probe einer demnächst im Druck erscheinenden Uebersetzung aller dieser Briefe
Entstehung
Einzelbild herunterladen

14

Nachricht über die öffentliche Prüfung und deren Schlußfeier.

Aus dem im vorjährigen Programme angegebenen Grunde wird auch dieſes Jahr die öffentliche Prüfung im Stadthaus⸗Saale dahier Statt finden, auf folgende Weiſe.

Real⸗Klaſſen.

1) Den 6. April, Morgens 7 ½ Uhr, Eröffnungsworte des Directors und Geſang aller Schüler: Lobt froh den Herrn, ihr jugendlichen Chöre ꝛc., von Nägeli.

Von 810 Uhr, Prüfung der 4. Real⸗Klaſſe, Vorträge.

2) Von 1012 Uhr, Prüfung der 3. Real⸗Klaſſe, Vorträge.

3) Von 25 Uhr, Prüfung der 2. und 1. Real⸗Claſſe, Vorträge.

Uebergabe der Zeugniſſe an die abgehenden Real⸗Schüler, welche den ganzen hieſigen Real⸗ Curſus vollendet haben, und Entlaſſungsworte des Directors. Geſang aller Schüler: Schon die Abendglorcken klangen ec., Abendchor von Kreutzer.

Gymnaſial⸗Klaſſen.

1) Den 7. April, 7 ¾ Uhr, Eröffnung der Prüfung der Quarta(8 10) mit Geſang: Gott iſt die Liebe, jauchzt ihr Morgenſterne ꝛc., Hymne von Gleim) und Gebet.

2) Von 1012 Uhr, Prüfung der Tertia.

3) 2 Uhr Nachmittags, Prüfung von Secunda, Vorträge.

4) Den 8. April, 7 ½ Uhr, Prüfung der Prima, Vorträge.

Bekanntmachung der Verſetzungen, und Enlaſſungsworte an die Abiturienten von Seiten des Directors, religiöſe Schlußfeier pro fine anni scholastici, Geſänge aller Schüler: Preis Dir, o Ewiger ꝛc., und: Alles, was Odem hat, lobe den Herrn ꝛc., Pſalm von Stallbaum.

Die Jahreszeugniſſe werden unmittelbar nach der Schlußfeier in den Lehrzimmern ertheilt.

Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anſtalt.

Die Vorführung, Aufnahme der neu eintretenden Schüler findet den 23. April, Morgens 8 Uhr, im Gymnaſial⸗Gebäude Statt; dieſelben haben ſich hiebei mit dem nöthigen Schreibzeuge zu verſehen.

Am Mittage des 23. April 2 Uhr findet(in dem Stadthaus⸗Saale)) die vorgeſchriebene ge⸗ meinſame Andacht aller Schüler und aller Lehrer pro ſelice anni scholastici auspicio Statt. Nach derſelben empfangen die Schüler in ihren Klaſſenzimmern die nöthigen Inſtructionen für den den andren Morgen beginnenden Unterricht.

Die Hauptbedingungen der Aufnahme ſind:

1) Einreichung eines Zeugniſſes vor der Aufnahme, worin enthalten iſt: Vor⸗ und Zuname des Schülers, Stand und Wohnort des Vaters, künftiger Beruf(ob er die Gymnaſial⸗ oder Real⸗ Klaſſen beſuchen ſoll), die Unterrichtsgegenſtände worin der Schüler bisher unterichtet worden iſt, die Klaſſe oder Abtheilung der zuletzt beſuchten Schule. Die Schüler, welche dem Director von den Eltern ſelbſt nicht vorgeführt werden, haben nebſtdem noch eine Beſcheinigung des Vaters nöthig, daß ſie die Anſtalt beſuchen ſollen.

2) Die Schüler müſſen 10 Jahre alt ſein und folgende Vorkenntniſſe haben: in der deutſchen Sprache außer der nöthigen Fertigkeit in dem Schön⸗ und Rechtſchreiben(ſowol in deutſcher wie