Schulbehörden, ſeit 1832 ein Oberſtudienrath für das höhere oder Gelehrten⸗ und ein Ober⸗ ſchulrath für das niedere oder Volks⸗Schulweſen angeordnet. Dieſe Getheiltheit der geiſtigen Bildung wurde ſchon lange von einſichtsvollen Männern als ein Mißſtand in ganz Deutſchland beklagt. Schon im J. 1827 ſchrieb ein namhafter Schulmann:„Die Direction der Schulen iſt gewöhnlich zu „ſehr vereinzelt. Wenn ein Land ein Heer von Soldaten hat, ſo ſteht es unter einem Anführer... „Und ſo iſt es in allen Stücken. Vis unita fortior.(Einheit macht ſtark). Wie iſt es aber ge⸗ „wöhnlich mit unſeren Schulen in dieſer Hinſicht beſchaffen? Sie ſtehen faſt überall vereinzelt da; keine weiß von der andren Etwas, keine geht die andre Etwas an, keine wirkt für und mit einander. „Ja, es iſt darum eine ganz natürliche Folge, daß ſie geradezu gegen einander wirken.“ Eine neuere Völkerſchau auf Reiſen ſah in jenem Zwieſpalt der geiſtigen Cultur auch einen unheilsvollen Riß des ganzen National⸗Lebens und wies nach, daß der eigentliche Untergang Polens hauptſächlich in jener Getheiltheit der Cultur zu ſuchen wäre.— In unſerem Großherzogthume wurde die Getrennt⸗ heit der Oberſchul⸗Behörden auch ſchon lange von wielen Schulmännern als etwas Mißliches empfun⸗ den, von keinem aber ſchmerzlicher, als von dem Verfaſſer dieſer Zeilen, der es gewagt hatte, vor anderthalb Jahrzehend eine Vermittlung jenes Spaltes in hieſiger Oertlichkeit verſuchen zu helfen, und zwar in Folge des allgemeinen Kampfes zwiſchen Realismus und Humanismus, welchen Kampf man anderwärts bekanntlich dadurch zu ſchlichten glaubte, indem man jeder jener Nichtungen geſ on⸗ derte Anſtalten widmete, aber unſeres Erachtens eine Schlichtung, welche im beßten Falle nur ein Waffenſtillſtand war und wodurch das zu beſeitigende Uebel nicht geheilt, ſondern ſogar eher foͤrmlich beſtätigt wurde.— Meine ſchmerzlichen Erfahrungen über die getheilten Schulbehörden habe ich ſchon ein Mal in einem früheren Programme(der Stadtſchulen, 1846) angedeutet und auch voriges Jahr unter dem 28. Auguſt in einer Eingabe an Gr. Staatsminiſterium unter anderen Reform⸗Vorſchlägen auch die Vereinigung der Schulbehörden beantragt. Dieſem vielfach Lausgeſprochenen Bedürfniſſe hat Gr. Regierung unter dem 14. Sept. v. J. auch Rechnung getragen und die zwei oben genannten Oberſchulbehörden zu einer, unter dem Namen Oberſtudien⸗Direction vereinigt, welche Ver⸗ Aechnaſ wir als eine für das ganze Schulweſen erſprießliche Maßregel begrüßen. 1
Seit 13 Jahren ſtehen die hieſi gen Communal⸗Stadtſchulen unter einerlei Leitung mit der hieſt ſigen höheren Lehranſtalt. Aber trotz der einheitlichen Leitung konnte der gleichzeitige Anfang des Schuljahres für beide Anſtalten nicht bewerkſtelligt werden: Die Stadtſchulen begannen ihr Schul⸗ jahr Oſtern, das Gymnaſium im Herbſt(Sctober),„was mancherlei raäihee hatte. In Folge der Vereinigung der Oberſchulbehörden habe ich nun auch, wie im letzten Gymnaſia lal⸗ Programme ſchon angekündigt wurde, eine Vereinigung des Schul iure 5 wie der Ferien in beiden Anſtalten herzuſtellen geſucht. Durch mündlichen Bericht i der Sitzung vom 29. Januar, durch ſchriftlichen vom 4. Februar und wiederholt am 1. März d. J. wurde Gr. Ortsſchulvorſtand die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der fraglichen Vereinigung, ſowol im OIntereſſe vieler Lehrer wie der Eltern, vorgeſtellt.— Es konnte aber nur die Vereinigung des Schuljahres erreicht werden, mit welcher die Chronik des hieſigen Schul⸗ weſens die zweite Hälfte des Jahrhunderts nicht unwürdig beginnt. Zur Feier dieſer Vereinigung ſo⸗ wie in Rückſicht auf den Koſtenpunkt und auch wegen der diesjährigen Gemeinſchaftlichkeit mehrerer Artikel ſind die Programme is Jahr in eines vereinigt worden. Später kann es wieder räthlich erſcheinen, ſolche zu trennen. Die Vereinigung der Stadtſchulferien mit denen des Gymnaſiums hatte ich im einſtimmigen Einvernehmen der Herrn Lehrer dahin vorgeſchlagen, daß unter Aufhebung der erſt ſeit 1838 eingeführten, nach der gemahten Erfahrung den beabſichtigten


