Aufsatz 
Zur Methode des Unterrichts in der deutschen Sprache
Entstehung
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2. Lehrer⸗Perſonal. Durch Reſcr. v. 1. Mai d. J. benachrichtigte Großh. Heſſ. Ober⸗ ſtudienrath den Director, daß dem Gymnaſiallehrer Hrn. Dr. Eich eine Gratification von 50 fl. höchſten Orts bewilligt worden iſt. Der bisherige proteſt. Religionslehrer, Hr. Fuchs, erhielt die Pfarrei Horweiler, die dadurch erledigte Lehrſtelle blieb eine Zeit lang erledigt, bis das Gr. Ober⸗ conſiſtorium nach einem kurzen Proviſorium, welches Hr. Pfarrer Keim zu übernehmen ſo gefällig war, den Pfarr⸗Vicar Hrn. Markel zu Niederſaulheim dazu ernannte, der am 16. Juli in ſein Amt eingewieſen wurde.

3. Als Abiturienten beſtanden in dieſem Schuljahre das Eramen am 8. Nov.: Holzamer, Horn, Reuling, Salzer; am 7. März Anthes, Dönges, Erner, Keller, Wolff.

4. Verordnungen. Durch Verf. Gr. O. St. Rths. d. d. 10. Dec. 48 wurde in Bezie⸗ hung auf den prot. und kath. Religionslehrer entſchieden,daß, ſo lange die Religionslehre Gegen⸗ ſtand der Maturitätsprüfung iſt, beſagten Lehrern auch nicht das Recht entzogen werden kann, mit Sitz und Stimme über die ihren Unterricht beſuchenden Abiturienten an den Berathungen und Be⸗ ſchlußnahmen der Maturitätsprüfungscommiſſion Antheil zu nehmen. Durch kreisräthl. Verfügung vom 7. Juli 48 wurde verf.,bezüglich des ferneren Bedarfs an Druckſachen ſowie des Druckes der Prüfungsprogramme die nunmehr dahier eingetretene Concurrenz im Buchdruckergeſchäfte zum Vor⸗ theile des Gymnaſialfonds möglichſt zu benutzen.

Der Gymnaſial⸗Lehramts⸗Candidat Joh. Keller aus Bensheim erhielt durch Verf. Gr. H. Oberſtudienraths d. d. 17. April unter beſtimmten Bedingungen die Erlaubniß ſeinen Acceß an hie⸗ ſiger Anſtalt fortzuſetzen. Derſelbe wurde vorzugsweiſe verwendet zur Nachhilfe der ſchwacheren Schüler der drei unteren Klaſſen.

5. Die Ertheilung des isr. Religionsunterrichtes an dem Gymnaſium zu Worms. Auf den Bericht des Directoriums vom 30. Nov. 48, Bezug nehmend auf ſeine ſchon früher im J. 1844 abgegebene Erklärung, daß das fragliche Geſuch ſeinen pädagogiſchen Grundſätzen nicht entgegen ſei, wurde anher von Gr. O. St. R. unter dem 24. Febr. d. J. folgende Miniſterial⸗ Verfügung eröffnet:Wir finden Nichts dabei zu erinnern, daß in ſo fern und in ſo lange dieſes ohne Störung geſchehen kann, und ohne daß hiemit beſondere Koſten für das Gymnaſium übernommen werden, den isr. Schülern des Gymnaſiums zu Worms der Unterricht in ihrer Religion im Gym⸗ naſial⸗Gebäude, während den hiezu geeigneten Stunden, ertheilt und auch dieſelben, worauf die Israeliten zu Worms Werth zu legen ſcheinen, in dieſer Religion öffentlich geprüft werden ꝛc. Nachdem der Director, mit Bewerkſtelligung dieſes Unterrichtes beauftragt, ſich mit dem Vorſtand der hieſigen isr. Religionsgemeinde über die Wahl des Lehrers in Benehmen geſetzt und der Vorſtand ſich für die Perſon des Hrn. A. Adler ausgeſprochen hatte: ſo wurde dieſer unter dem 9. März in ſeine Function eingewieſen und ertheilte ſofort dieſen Unterricht in zwei Sectionen: 1) den isr. Schülern der vier oberen Klaſſen Dienſtags und Samſtags von 11 12; 2) denen der zwei unteren Klaſſen Montags und Freitags zu derſelben Stunde.

6. Bibliothek. Auf den Vortrag des Directors am 28. Oct. 48, an die Gymnaſialfonds⸗ Verwaltung, wie es ſowol im Intereſſe der Anſtalt wie der Lehrer und Schüler liege, das Verzeich⸗ niß der in der Gymnaſial⸗Bibliothek vorhandenen Bücher drucken zu laſſen, wurde in Anbetracht, daß der Druck dieſes Katalogs allerdings in manchen Beziehungen zweckmäßig und wünſchenswerth ſei, daß jedoch die Fonds gegenwärtig die Mittel zur Beſtreitung der desfalls erwachſenden Koſten nicht beſitze, von der gedachten Verwaltungs⸗Commiſſion beſchloſſen, dieſen Gegenſtand vorerſt auf ſich beruhen zu laſſen, und dieſer Beſchluß am 14. März d. J. dem Director mitgetheilt. Nach einer