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der Theologie zu widmen Willens ſind, ſchon frühzeitig ein beſonderes Augenmerk darauf zu richten, ob ſie die zu ihrer künftigen Ausbildung als Prediger weſentlich erforderlichen phyſiſchen und ſonſtigen Anlagen beſitzen, und ihnen, im Falle ſie dieſelben bei ihnen nicht wahrnehmen ſollten, von der Wahl jenes Studiums ernſtlich abzurathen, auch etwa mit ihren Eltern und Vormündern ſich desfalls in Benehmen zu ſetzen.
Durch Erlaß Gr. Oberſtudienraths vom 7. Januar dieſes Jahres iſt verordnet worden, daß ſämmtliche Gymnaſialſchüler durch alle Claſſen verpflichtet ſeien, dem Unter⸗ richte und den Uebungen im Singen beizuwohnen, und daß Ausnahmen hiervon nur in ſoweit zu geſtatten ſeien, als einzelne Schüler ganz und gar ungeeignet für Geſangbildung erſchienen, oder aus geſundheitlichen Rückſichten Dispenſation von ihren Eltern oder Vormündern verlangt würde.
Durch Reſcript derſelben Behörde d. d. 21. Januar d. J. wurde die hieſige Di⸗ rection eingeladen, von den am hieſigen Gymnaſium in Druck gegebenen Programmen und Gelegenheitsſchriften, außer den für inländiſchen Bedarf erforderlichen Exemplaren noch weitere 12 Exemplare für die Kanzlei des k. ſächſiſchen Miniſteriums des Cultus und öffentlichen Unterrichtes an Gr. Oberſtudienrath zu überſenden, wogegen der hieſigen Anſtalt Exemplare der in Sachſen erſcheinenden Schriften zukommen würden.
Die Gr. Gymnaſialfonds⸗Verwaltungscommiſſion beſtimmte im Einvernehmen des Directors am Anfange des verfloſſenen Schuljahres, daß die Befreiungen von dem Schul⸗ gelde jedesmal zunächſt auf ein Jahr bewilligt und nach Verlauf desſelben auch wieder für ein anderes Jahr erſtreckt werden ſollten, jedoch nur nach Maßgabe der Günſtigkeit des Schulzeugniſſes, welches jeder Schüler am Schluſſe des Schuljahres erhält. Die betref⸗ fenden Schüler werden daher künftig ſich um ſo mehr befleißigen und dieſes Zeugniß um ſo ſorgfältiger aufbewahren, wenn ſie die genannte Wohlthat künftig genießen wollen.
IV. Statiſtiſches.
. Aufgenommen wurden am Anfang des Schuljahres 56, im Laufe deſſel⸗ ben 7, in Summa 63; zwei der Adſpiranten wurden wegen Mangels des gehörigen Al⸗ ters und der elementariſchen Vorbildung zurückgeſtellt.
2) Abgegangen ſind: vor dem Anfange des neuen Schuljahres die entlaſſenen 3 Abiturienten, und nebſtdem noch 4 andere zu bürgerlichen Gewerben zurückkehrenden Schü⸗ ler; im Laufe des Jahres, namentlich 3 Oſtern und Pfingſten(nach erlangter Confir⸗ mation), 26; in Summa 32.


