Schneidler, einem geborenen Hannoveraner und klaſſiſch gebildeten Manne, gelang,
trotz des Zwanges des franzöſiſchen Unterrichtsweſens in unſerer Anſtalt ein heiliges
Flämmchen klaſſiſcher und deutſcher Wiſſenſchaftlichkeit zu erhalten; ſo hatte dieſe es be⸗ ſonders der Einſicht des genannten edlen Verſtorbenen, ihrer damaligen Oberbehörde, zu danken, wie dies der ſel. Schneidler im Programme des J. 1817 offen anerkennt, deſſen Worte, für beide Männer gleich ehrend, wir hier wiederholen zu müſſen glauben: „Wenn es uns übrigens gelang, ſelbſt unter dem drückenden Zwange, den uns die Unter⸗ „werfung unter die kaiſerliche Univerſität auflegte, treu bei den aufgeſtellten Grundſätzen „und dem eingeführten Plane beharren zu können, ſo verdanken wir dies der Nachſicht „und der Wohlmeinung unſerer Juſpectoren und beſonders des Hrn. Regierungsraths „Butenſchön in Speyer, welcher ſich für die Einführung und Erhaltung des Beſſern „in dieſen Ländern bei der kaiſerlichen Univerſität ſo thätig verwandte.“
4. Lehrperſonal.
Nur durch kürzeres Unwohlſein wurden mehrere Lehrer zu verſchiedenen Zeiten des Schuljahres vom Unterrichte abgehalten.— Nebſtdem benutzte der Director mit höh. Ge⸗ nehmigung 8 Tage über die beſtimmte Sommerferienzeit zu einer Badeeur, desgleichen Hr. Dr. Fuhr gegen 4 Wochen zu gleichem Zwecke. Die betreffenden vacanten Lehrſtunden
wurden theils durch Mitlehrer, namentlich auch durch die Gefälligkeit des prot. Religions⸗
lehrers, vicarirt, theils durch Combinationen ausgefüllt.
Der vormalige proteſt. Religionslehrer, Hr. Pfarr⸗Vicar Schwabe wurde als Lehrer an die neu errichtete höhere Stadtmädchenſchule befördert und infolge Eröffnung Gr. Oberſtudienrathes d. d. 7. Juni l. J.(pr. 14 eiusd.) an deſſen Stelle Hr. Pfarr⸗Vicar Noack ernannt.— In der vacanten Zwiſchenzeit dieſer Stelle(vom 25. April bis 15. Juni) war Hr. Dr. Künzel(examinirter Theolog) ſo gefällig, die ev. Religions⸗ ſtunden neben ſeinem übrigen Unterrichte zu verſehen. Die Anſtalt iſt ihm dafür ſehr zu Dank verpflichtet, indem dadurch eine der Unterbrechungen verhütet wurde, welche einer Anſtalt zu jeder Zeit, beſonders aber im erſten Semeſter eines neuen complicirten Lehr⸗ eurſus empfindlich ſind.
Gelegentlich der neuen Organiſation wurde dem Director und den vorhinigen Leh⸗ rern Roßmann, Dr. Lange, Müller und Seipp durch höchſte Verfügung vom 31. März d. J. abermals Remunerationen bewilligt.
Durch ein an die Direction gerichtetes Schreiben wurde auch zu dem 10ten zu Straßburg abgehalten werdenden Congrés scientiſique de France das Lehrer⸗Colleg von dem General⸗Secretariat freundlichſt eingeladen. Obgleich ein vaterländiſcher Ge⸗


