Aufsatz 
Betrachtungen über die neueren Gewerbeschulen im Allgemeinen, sowie Erläuterungen über den durch die Verordnungen vom 21. März 1870 vorgeschriebenen Lehrplan und dessen Ausführung seitens der hiesigen Anstalt insbesondere / [Wiecke]
Entstehung
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seine eigenen Beobachtungen sowie durch den Rath, den ihm seine besser unterrich- teten oder erfahreneren Vorgesetzten ertheilen, weil sie zum Besten des Geschäftes ein Interesse, weniger an dem Eleven selbst als an dem haben, was er für das Ge- schäft arbeitet. Aber niemand hat ein Interesse ihn in der Bautechnik so umständlich und sorglich zu unterrichten, als es auf der Schule geschehen kann. Darum ist grade diess eine Aufgabe, welche die Schule übernehmen muss.

Es würde ermüdend sein, mit den Vergleichen zwischen dem jetzigen Lehr- plane und dem früheren, sofern es sich um den Unterricht in der Fachklasse handelt, jetzt ins Einzelne einzutreten, mehr noch: es würde nutzlos sein. Den Rang der Anstalt bestimmt nicht eine bald nach dieser, bald nach jener Seite fortschreitende Ent- wickelung des Fachunterrichts, sondern das Fundament, auf welchem dieser ruht: das Ziel, welches der Lehrplan den rein wissenschaftlichen Lehrfächern stellt. In dem Fachunterricht lässt sich ohne besondere Mühe ab- und zuthun, je nachdem die Fort- schritte der Gewerbe hier oder da neue Bahnen brechen. Was davon in seine Sphäre füllt, was draussen bleiben muss, wird durch den Horizont bestimmt, den der rein wissenschaftliche Unterricht gezogen hat. Uns kann es auch nicht darauf ankommen etwas durchzuführen, was vor einer Reihe von Jahren sich als gut bewährt hat sondern das zu thun, was nach den heutigen Verhältnissen zur Ausführung zu bringen das Richtige ist. Das Fundament ist fertig. Für die Entwickelung des Fachunter- richts wird es uns erlaubt sein, uns auf die Zukunft zu berufen.

Der Lehrplan in den allgemein bildenden Fächern giebt nach den früheren Ausführungen dieses Programms zu besonderen Bemerkungen keine Veranlassung. Nur noch ein Wort über die Zahl der Lehrstunden für den Unterricht in den beiden fremden Sprachen!

Die früher angezogene Kritik des unter dem 21. März 1870 erlassenen Lehrplans tadelt die geringe Anzahl von wöchentlichen Unterrichtsstunden für diese Lehrfächer und hält den mathematischen und den Zeichen-Unterricht für so überflüssig reich ausgestattet, dass von diesem Vorrath genommen werden könne. Dass es für die Anstalt wünschenswerth wäre, dem Unterrichte in den Umgangssprachen der beiden benachbarten Kulturvölker wenigstens in der II. Klasse je eine Stunde hinzufügen zu können, soll von hier aus nicht bestritten werden, und wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch dann nicht bestritten werden können, wenn sich die Anstalt in den neuen Lehrplan vollständig