Aufsatz 
Betrachtungen über die neueren Gewerbeschulen im Allgemeinen, sowie Erläuterungen über den durch die Verordnungen vom 21. März 1870 vorgeschriebenen Lehrplan und dessen Ausführung seitens der hiesigen Anstalt insbesondere / [Wiecke]
Entstehung
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Die Zahl der Lehrstunden für jedes der beiden Fächer ist im Ganzen die frühere. Sie vertheilt sich nur auf mehre Kurse, während nach Analogie des früheren Lehr- ganges der hiesigen Anstalt die Physik allein dem Kursus der II. Klasse, die Chemie allein dem der I. Klasse hätte zugewiesen werden müssen. Jede der beiden Anord- nungen hat ihre Vorzüge. Die jetzige würde den Naturwissenschaften absolnt gar keinen Grund geben anders zu wünschen, als der Lehrplan anordnet, wenn wir statt 3 Unter- richtsstunden in der Chemie für die II. Klasse deren 4 hätten.

Diesen Bemerkungen ein Weiteres hinzuzufügen muss ich mir für diess Mal ver- sagen, weil über die Ernennung der beiden Lehrer, von denen der eine im bevor- stehenden Schuljahre in der Chemie, der andere den in der Physik leiten werden, eine Entscheidung in diesem Augenblick an uns noch nicht gelangt ist.

Freihandzeichnen und Ornamentik. Diesem Unterrichtszweige wohnt selbst in der Reihe der übrigen Fächer der Gewerbeschule sowohl an sich, als namentlich für die hiesige Anstalt, welche aus lokalen Ursachen immer der Ausbildung für die Kunst- gewerbe ihre besondere Aufmerksamkeit wird zuwenden müssen, eine Bedeutung bei, die eine gewisse Ausfuhrlichkeit in der Besprechung rechtfertigen wird um so mehr, als das Freihandzeichnen sich auf anderen Anstalten zumeist in zum Theil gar nicht zu entschuldigender Weise als Stiefkind behandelt, Seitens anderer, auf denen es an Bedeutung dem Schreibunterrichte vollkommen gleich erachtet werden sollte, ganz übergangen sieht. Zudem wird die Anstalt erst durch den Besitz des für sie aufge- führten und noch einzurichtenden Neubaues in den Stand gesetzt werden, den Unter- richt in der erwünschten Weise zu ertheilen, so dass der nachfolgende Lehrplan für das nächste Schuljahr den beabsichtigten normalen Gang nur für die unterste Klasse nicht für die oberen angiebt, und darum der letztere hier wenigstens soweit angedeutet werden soll, als es geschehen kann ohne späterem besseren Ermessen voraugreifen.

Das Feld dieses Unterrichts ist ausschliesslich das der ornamentalen Kunst. Seine Aufgaben sind drei: Uebung von Auge und Hand, Formen aufzufassen und wiederzugeben; Bildung des Geschmackes; Stylkenntniss und Anleitung zu eigener Konzeption. Jede von ihnen ist Selbstzweck; ausserdem aber dient die Lösung der ersten auch der zweiten, und beide bilden die Voraussetzung der dritten. Der Unter- richt beginnt in der III. Klasse mit der Konstruktion von Ornamenten(namentlich Flachornamenten) nach Zeichnungen an der Schultafel oder nach Wandtafeln und führt