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Kammermitglied im Jahre 1834 bei Gelegenheit der Prüfung des Gesetzentwurfs über die Organisation der Gelehrtenschulen in seinem Separatvotum*) sich folgendermassen:„Es handelt sich hier nicht um einzelnes, sondern es gilt, das bewährte Prinzip des besonnenen, vernünftigen, zeit- und volkstümlichen Humanismus zu retten, ein Princip, von dessen Befolgung das Ge- deihen unserer Gymnasien, die Zweckmässigkeit ihrer Einrichtung, der Segen ihrer Wirksam- keit und die Erhaltung und Erhöhung der Bildung abhängt, die eine Herzwurzel des Protestantismus ist und dem sächsischen Namen eine so hohe Bedeutung in den Jahrbüchern der Civilisation gegeben hat. Und aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, ist die von E. Hohen Ministerio beabsichtigte Einführung der Naturgeschichte in die Gymnasien, um des Princips willen, nichts weniger als eine gleichgiltige Sache, zumal da man unsere Gymnasien auch mit der Chemie, also mit der ganzen flachen Bildungsweise der französischen Colléges, so Gott will, zu beglücken gedenkt.“ Diese Meinung hatte viele Vertreter und ist entstanden aus der mangelhaften Kenntniss des Gegenstandes. Auch der nassauische Schulrath J. H. T. Müller z. B., der als tüchtiger Mathematiker der Entwicklung der exakten Wissenschaften sehr zu- gethan war, legte anfangs dem Unterricht in der Chemie keinen bildenden Wert bei. Er
sagt:„Was die Chemie anlangt, so habe ich sie früher als Unterrichtsgegenstand mehr für etwas bei den Realgymnasien Unabweisbares, als für etwas die Geistesbildung sonderlich Förderndes gehalten; ich bin jedoch später, hauptsächlich durch die Art und Weise, wie Professor Fresenius seinen Gegenstand aufgefasst, von dieser irrigen Ansicht zurück und zu der Ueberzeugung gekommen, dass sie, bei richtiger Behandlung und strenger Auswahl des Gecigneten, eine vortreffliche Ibung des Geistes bilde.“
An einigen Gymnasien wurde wohl, ohne dass die Chemie in den Lehrplan aufgenommen worden war, chemischer Unterricht erteilt, aber obligatorisch ist er für diese Anstalten, allerdings noch in sehr beschränktem Mass, erst durch die Lehrpläne vom 31. März 1882 geworden. Dieselben verlangen, dass in der Sekunda ein kurzer chemischer Lehrkursus stattfinde und zwar in Verbindung mit dem physikalischen Unterricht, der auf dieser Stufe in zwei Stunden wöchentlich die Elektrizität, den Magnetismus und die Wärme behandelt; aber in Wirklichkeit ist es an vielen Anstalten zu einem Unterricht in der Chemie nicht gekommen, einmal weil die Zeit nicht reichte, dann aber auch aus Abneigung des betreffenden Lehrers der Physik, der den ihm nur wenig bekannten Stoff nur ungern berührte.
Die Ursache, dass das Gymnasium sich so lange gegen die Aufnahme des cbemischen Unterrichts wehrte, lag nicht zum geringsten Teil in dem grossen Mangel an Lehrern der Naturwissenschaften, der sich bis in die siebziger Jahre geltend machte. Vielfach wurde der Unterricht von Lehrern erteilt, die sich ihrem Studiengang nach auf den Unterricht in den eigentlichen Gymnasialfächern vorbereitet hatten und auf dem naturwissenschaftlichen Gebiet nur oberflächliche Kenntnisse besassen. Die erste Grundbedingung für das Gedeihen des natur- wissenschaftlichen Unterrichts ist aber die, dass derselbe nur solchen Lehrern anvertraut werde, die ihrer Wissenschaft und der Technik des Unterrichts vollkommen mächtig sind. Der von Nichtfachmännern erteilte Unterricht mag wohl kaum dazu geeignet gewesen sein, den Beweis zu liefern, dass die Chemie als Bildungsmittel des Geistes in der Schule von grossem Wert sein kann.
*) Abgedruckt als komischer Anhang in L. Reichenbach und H. E. Richter, der naturwissenschaftliche Unterricht auf Gymnasien, Dresden und Leipzig 1847.
**) Vergl. Programm des Realgymnasiums zu Wiesbaden vom Jahre 1847.


