VI. Bekanntmachung
über Zeit und Zedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Montag den 25. April, von Morgens 8 Uhr an, in dem Conferenzzimmer entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugniß der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein über die erſte bezw. zweite Impfung, vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden am 26. April, von Morgens 8 Uhr an, ſtatt.
Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich:
1.) daß die betr. Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;
2.) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können;
3.) daß ſie ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntniß der vier Grundrechnungs⸗ arten beſitzen.
Mittwoch den 27. April, Vormittags 7 Uhr, beginnt der Unterricht.
Büdingen, den 28. März 1881.
Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. hr. L. Wittmann.


