Aufsatz 
Vergleichende Darstellung der lateinischen und französischen Conjugation
Entstehung
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b) Oeffentliche Prüfung. Das öffentliche Examen findet in der Aula des Gymnaſialgebäudes Montag den 22. März a. c. in folgender Ordnung ſtatt:

Vormittags 8 8 ¼ Uhr religiöſe Eröffnungsfeier. Prüfungsgegenſtand. Klaſſe. Namen der Lehrer.

8 ¼ 9 Lateiniſch. 1 Oßwald.

9 9 ½ Geſchichte. 1 Blümmer

9 ½ 10 Franzöſiſch. I Weyerhäuſer. 10 10 ¾ Mathematik. Ila u. IIb Steinhäuſer. 10 ¾ 11 ½ Deutſch. Ila u. IIb Frommann. 11 ½ 12 Griechiſch. IIb Oßwald. Nachmittags

2 2 1 Religion. V u. VI Fink.

2 ¾ 3 ½ Lateiniſch. III Frommann. 3 ½ 4 Mathematik. III Steinhäuſer. 4 4 ½ Griechiſch. IV Weyerhäuſer. 4 ½ 5 Deutſch. V u. VI Fink.

Verkündigung der Verſetzungen. Religiöſe Schlußfeier.

6. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Gymnaſium zu Büdingen.

Das neue Schuljahr wird mit dem 5. April 1875 beginnen. Anmeldungen zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium wolle man Sonntag den 4. April bei dem Unterzeichneten machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler wird Montag den 5. April, Vormittags von 8 Uhr an, im Gymnaſialgebäude vor⸗ genommen, worauf Dienstag den 6. des beſagten Monats, Vormittags um 10 Uhr, die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahrs erfolgt.

Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums iſt erforderlich:

1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;

2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können;

3) daß ſie in der Rechtſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kennt⸗ niß der vier Species beſitzen.

Büdingen, den 17. März 1875.

Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Krämer.