Aufsatz 
Schiller und die praktischen Ideen / [vom Tepe]
Entstehung
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Verfügung des königlichen Provinzial⸗Schulcollegiums vom 6. November:Des Königs Majeſtät haben angeſichts der Bewegungen, welche ſich in dem religiöſen Leben der Völker wie der Einzelnen in der Gegenwart kundgeben, beſonders aber im Hinblick auf die in der Mehrzahl der Provinzen bevorſtehenden, für die weitere Entwickelung der evange⸗ liſchen Kirche wichtigen Synodalverſammlungen, einen außerordentlichen allgemeinen Bettag in den evangeliſchen Kirchengemeinden des Landes angeordnet und dazu den 10. November, den Geburtstag Luthers, beſtimmt. Die Schüler ſind zu belehrenüber Inhalt und Zweck der bevorſtehenden Feier und durch den Hinweis auf die in dem Ausbau der evangeliſchen Kirche liegenden Segnungen zur inneren Theilnahme an dieſem Werke und zum Gebet für daſſelbe anzuregen.

Verfügung des königlichen Provinzial⸗Schulcollegiums vom 4. Februar 1870. Es wird bemerkt, daß die§§. 3 und 6 der hieſigen Schulordnung durch die Verfügung vom 29. Juni v. J. aufgehoben ſeien. Dann heißt es:Was zunächſt die Zahlung von 1 Thlr. Beitrag für die Turnanſtalt des Gymnaſiums durch jeden theilnehmenden Schüler betrifft, ſo wird künftig dieſe Hebung vom Schulgelde nicht zu trennen ſein, ſomit das Schulgeld einſchließlich des Turngeldes ſich um 1 Thlr. erhöhen. Daß dieſe Zahlungen nicht mehr in die Turncaſſe, ſondern einfach in die Schulcaſſe fließen müſſen, wird der nächſte Etat darlegen.

Die Dispenſation vom Turnen darf von jetzt an in der Regel nur auf ein ärzt⸗ liches Atteſt ſtattfinden, und es wird die bisherige Beſtimmung der Schulordnung danach zu modificiren ſein.

Indem der Turnunterricht ferner obligatoriſch geworden iſt, ſind die dispenſierten Schüler von jetzt an nicht mehr von der Zahlungspflicht befreit. Es geht das klar hervor aus der Analogie der vom griechiſchen Unterrichte dispenſierten Schüler, welche trotz dieſer Dispenſation das volle Schulgeld zu bezahlen haben. Dagegen erſcheint es ebenſo ange⸗ meſſen, als billig, den vom Schulgelde befreiten Schülern auch den Turnbeitrag nicht abzufordern.

Verfügung des königlichen Provinzial⸗Schulcollegiums. Hannover, den 25. Januar 1870. Bei der mündlichen Reifeprüfung wird in der Regel ſich ein Mitglied des königlichen Provinzial⸗Schulcollegiums als Königlicher Commiſſarius betheiligen.

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B. Chronik.

1. Das Schuljahr wurde am 6. April 1869 eröffnet.

2. Nach dem im Februar v. J. erfolgten Tode des Collaborators Aſchenbach ſind die Lehrer Dr. Grumme und Erbrich aufgerückt und der Gymnaſiallehrer Stiſſer iſt in die achte Lehrerſtelle eingetreten.