Aufsatz 
Jüdische und heidnische Zeugnisse über Christus und das Christenthum aus den zwei ersten Jahrhunderten vor und im ersten Jahrhundert nach Christus : 1. Theil. Die Zeit der Erwartung des Welterlösers / von Westenberger
Entstehung
Einzelbild herunterladen

27

II. Ausgewählte Verfügungen der hohen Behörden von

allgemeinerem Interesse.

1. Unter dem 22. August v. J. verfügt das Königliche Provinzial-Schulcollegium bezüglich der Erhebung des Schulgeldes von Schülern, welehe innerhalb eines Quartals aus- oder eintreten, dass bis auf Weiteres keinem während eines Quartals auf eine andere Anstalt übergehenden Schüler von dem praenum. gezuhlten Quartalschulgelde etwas zurückgegeben werde, sowie dass die innerhalb eines Quartals von einer andern Anstalt übertretenden Schüler das Schulgeld von dem Monat ab, in welchem sie eintreten, zu entrichten haben, und dass dabei für den Monat, in welchem der Eintritt erfolge, stets der ratirliche Betrag für den vollen Monat zu berechnen sei; diese Bestimmung berühre jedoch nicht die Söhne von versetzten Beamten.

2. Die Cireular-Verfügung vom 22. September v. J. betrifft den lateinischen Aufsatz bei der Maturitäts-Prüfung und schreibt unter Anderm vor, dass bei der Ab- fassung desselben fernerhin kein deutsch-lateinisches Lexicon mehr benutzt werden dürfe.

3. Anlässlich der Entdeckung einer studentischen Verbindung unter Schülern eines Gymnasiums der Provinz Hessen-Nassau werden durch Cireular-Verfügung vom 16. November v. J. die Directoren veranlasst, gemeinsam mit den Lehrern nachzuforschen, ob an den unter ihrer Leitung stehenden Anustalten Schülerverbindungen bestehen und event. über das Ergebniss zu berichten.

4. Durch die Circular-Verfügung vom 21. December v. J. werden periodische An- träge auf Zurückstellung der im Reserve- und Landwehrverhältniss stehenden Lehrer für den Fall einer Mobilmachung angeordnet, mit der weiteren Bestimmung, dass Reclamatio- nen der zu Offizieren ernannten, sowie der nur provisorisch beschäftigten Lebrer, unzu- lässig sind, und dass überhaupt die betreffenden Anträge auf die dringendsten Fälle zu beschränken sind.

5. In dem Circular-Erlass des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Hessen-Nassau vom 11. Februar d. J. wird bezüglich der im Laufe des vorigen Jahres in verschiedenen Blättern gegen den Herrn Provinzial-Schulrath Dr. Rumpel gerichteten Agitation unter Anderem mitgetheilt, dass der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal- Angelegenheiten jene erwiesenermassen nach System und Verabredung in Scene gesetzte Agitation ernstlich missbilligt habe.

6. Durch die Verfügung vom 3. März wird mitgetheilt, dass der Herr Minister der geistlichen- etc. Angelegenheiten bei dem hiesigen Gymnasium die Einführung des Linnig- schen deutschen Lesebuchs statt der früher gebrauchten Bone'schen genehmigt habe, und ausserdem der Gebrauch des mittelhochdeutschen Lesebuchs von Englmann gestattet.

7. Die Cireular- Verfügung vom 7. Juni macht die Directoren auf die von einer Verlagsbuchhandlung in Düsseldorf angekündigteDeutsche Schüler-Zeitung aufmerksam, für die auch Beiträge vonjungen Talenten erwartet werden.

4*