16
Die perſönliche Wehrhaftigkeit ſodann wird durch zweckmäßige gymnaſtiſche Uebungen ganz beſonders gefördert; ja dieſe bilden grade eine ausgezeichnete Vorbereitung zu dem eigent⸗ lichen Waffendienſte. Wehrhaft ſein heißt, ſowohl das Recht als auch die Pflicht haben, die Waffen, wenn es gilt, für das Vaterland zu tragen. Bei den Griechen und Römern, den freieſten und gebildetſten Völkern des Alterthums, hatten alle freien Bürger des Staates daran theil; aus ihnen wurden die vaterländiſchen Heere gebildet. Nur die Truppen der Tyrannen, der Unterdrücker der Freiheit ihrer Mitbürger, beſtanden aus Söldnern.
Bei unſern Vorfahren war der Tag, an welchem der Jüngling in der Verſammlung der ganzen Volksgemeinde feierlich für wehrhaft erklärt wurde, der ſchönſte Tag ſeines Le⸗ bens: von dieſem Tage an war er unter den Männern. Dieſe auf der Theilnahme aller Freien gegründete allgemeine germaniſche Wehrverfaſſung gibt das treueſte und ſchönſte Bild von dem deutſchen Volksleben der älteren Zeit; auf dieſer Wehrverfaſſung beruhete die Mög⸗ lichkeit der nationalen Einheit. Dadurch daß im Mittelalter an die Stelle der volksthümlichen Wehrverfaſſung die Einrichtung der Lehnsheere trat, wurde ſowohl die Verminderung der Zahl der freien Männer als auch die Zerſplitterung des deutſchen Volkes in ſo viele kleinere aus⸗ einandergehende Theile weſentlich mit befördert. Das Schwinden der thätigen Mitwirkung für das Allgemeine hatte allmählich das Ueberhandnehmen der Theilnahmloſigkeit und Gleich⸗ gültigkeit für daſſelbe zur Folge. Aus dieſen Zuſtänden hat ſich die deutſche Nation langſam emporgerungen. Und eben demjenigen unter den deutſchen Staaten, welcher zuerſt zu der alt⸗ germaniſchen Wehrverfaſſung in ihrem Grundweſen zurückgekehrt iſt und die allgemeine Wehr⸗ pflicht an die Stelle des Söldnerweſens geſetzt hat, verdankt Deutſchland ſeine Wiederher⸗ ſtellung als eines einheitlichen Reiches. Und er ſelbſt verdankt den hohen Ruhm, ein ſolches Werk ausgeführt zu haben, auch wieder der Schöpfung der allgemeinen Wehrhaftigkeit ſeiner Bürger.
Die deutſche Nation bedarf wegen der Stellung, welche ihr Land ſchon durch ſeine geographiſche Lage unter den übrigen einnimmt, einer tüchtigen Wehrverfaſſung zur Sicherung ihrer Freiheit und nationalen Selbſtändigkeit. Um ſich dieſe Güter zu wahren, hat ſie die Wahl zwiſchen zwei Mitteln: entweder einer gedungenen Soldateska ihre äußere Sicherheit anzuvertrauen oder ihren eigenen Söhnen, und zwar in letzterem Falle allen ohne Unterſchied, reichen wie armen, hohen wie niederen, alſo ein Volksheer zu bilden, ähnlich dem altgermani⸗ ſchen Heerbanne. Die Wahl, denke ich, kann nicht zweifelhaft ſein. Haben doch nach und nach alle europäiſchen Staaten jenem einzig richtigen Princip folgend dieſelbe Wehrverfaſſung bei ſich eingeführt, nachdem ſie ſich in Deutſchland ſo glänzend bewährt hatte.
Der deutſche ſtudirende Jüngling aber wird, wo es gilt, an der Ausübung eines Ehren⸗ rechtes und an der Erfüllung einer Ehrenpflicht theilzunehmen, gegen andere gewiß nicht zurückſtehen wollen, da er in der Erkenntnis dieſer Pflicht und in der Fähigkeit zu leiſten was er ſoll, keinem andern den Vorrang einräumen wird, ſofern er den Kopf und das Herz auf der rechten Stelle trägt. Wie das Gefühl, wehrhaft zu ſein, den Patriotismus nährt, ſo regt dieſer das Verlangen an, wehrhaft zu werden. Den Gymnaſien iſt die Verpflichtung, jenen mit den dazu nöthigen Grundſätzen und Fähigkeiten, ſo viel an ihnen liegt, auszurüſten von der deutſchen Nation auferlegt, und ſie werden ſich derſelben nicht entziehen.
—--yõ


