Aufsatz 
Lehrplan des Gymnasiums in ausführlicher Darstellung
Entstehung
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Lehrplau des Gymnaſiums in ausführlicher Darſtellung.

ie Gymnaſien, welche als öffentliche Unterrichtsanſtalten mitten im öffentlichen Leben ſtehen, werden ebenſowohl von der Wirkung der allgemeinen Zeitverhältniſſe berührt, als ſie ihrerſeits eine Wirkung auf dieſelben ausüben. Sowie ſie alſo einerſeits gedrängt werden, bei der Organiſation des Unterrichts auf die allmählich ſich vollziehenden Umwandlungen in den Culturverhältniſſen Rückſicht zu nehmen, ſo haben ſie andererſeits ihre durch die Er⸗ fahrungen und die Erfolge von Jahrhunderten bewährten Grundeigenthümlichkeiten und ihre dadurch bedingte Bedeutung zu wahren.

Das Beſtreben, dieſer doppelten Aufgabe zu entſprechen, findet ſeinen Ausdruck in der Einrichtung ihres Lehrplans, und je ſchwieriger die Löſung jener Aufgabe iſt, deſto ſtärker tritt die Nothwendigkeit an die Lehrercollegien heran, bei der Aufſtellung ihres Lehrplans mit aller Umſicht und bei der Durchführung desſelben mit Conſequenz und bewußter Einheitlichkeit zu Werke zu gehen. Hiervon iſt der Erfolg ihres Wirkens durchaus abhängig.

Nach dieſem Grundſatz glaubte denn auch das Lehrercollegium verfahren zu ſollen, als die Befolgung des allgemeinen preußiſchen Lehrplans für das hieſige Gymnaſium vorgeſchrieben wurde. Es ergaben ſich bei dem Eintreten dieſer Veränderung im Ganzen keine erheblichen Schwierigkeiten, weil der bisherige Lehrplan in den weſentlichſten Stücken, namentlich was die Zielleiſtungen betrifft, mit dem der altpreußiſchen Gymnaſien übereinſtimmte. So iſt der vorliegende beſondere auf die Einzelheiten in der Behandlung der Unterrichtsgegenſtände ein⸗ gehende Lehrplan entſtanden, und ſeine Veröffentlichung an dieſer Stelle dürfte als eine Er⸗ leichterung für das Gelingen des Unterrichts derjenigen Schüler anzuſehen ſein, welche zum Eintritt in eine der mittleren oder oberen Klaſſen unſeres Gymnaſiums vorbereitet werden. Die Zahl derſelben iſt verhältnißmäßig bedeutend. Dieſer Lehrplan ſchließt ſich in allen weſent⸗ lichen Stücken an denjenigen Lehrplan an, welcher in Wieſe, Verordnungen und Geſetze für die höheren Schulen in Preußen, Abth. I. S. 51 ff. abgedruckt iſt. Er mag als eine mit einer gewiſſen Begründung und mit einzelnen Winken über Methode und Hülfs⸗ mittel des Unterrichts ausgeſtattete Wiederholung desſelben gelten. Jener ſtimmt wiederum in den hauptſächlichſten Punkten mit demAllgemeinen Lehrplan für die Provinz Weſtfalen vom 26. November 1835 überein, erſcheint aber in einer vervollkommneten und erweiterten und für die Praxis in hohem Grade bereicherten, beſonders auch mit den Beſtimmungen der C. Verf. v. 7. Jan. 1856 in Einklang geſetzten Geſtalt. Die S. 73 jenes Buches ausdrücklich

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