Aufsatz 
Über die geometrischen Örter der Spitze eines Dreiecks von konstanter Grundlinie unter verschiedenen Bedingungen / von Carl Weidenmüller
Entstehung
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der Anforderungen für ein Zeugniß der Reife gelten ſoll, zu berathen, als auch über diejenigen Abweichungen von dem Preußiſchen Reglement ſich zu verſtändigen, welche ſie etwa als wünſchenswerth bezeichnen möchten.

4. Verfügung des Herrn Unterrichtsminiſters vom 24. Auguſt 1867, mitgetheilt durch Beſchluß der Königl. Adminiſtration in Kurheſſen, Abth. des Innern, vom 31. desſ. Mts. zu Nr. 10190, wodurch genehmigt wird, daß bis zum Jahre 1869 die Maturitätsprüfungen bei den Kurheſſiſchen Gymnaſien in der bisher üblichen Weiſe abgehalten werden und daß dabei als Minimum der Anforderungen dasjenige Maß von Kenntniſſen gelte, über welches die Gymnaſialdirektoren ſich bei ihren Konferenzberathungen zu Caſſel am 12.14. Juni geeinigt und berichtlich geäußert haben.

5. Beſchluß der Königl. Regierung, Abth. für Kirchen⸗ und Schulſachen, zu Caſſel vom 12. Oktober 1867, die Recipiendenprüfungen betreffend. Darnach unterliegen von jetzt ab auch die von einem Gymnaſium des Inlandes zu einem andern übergehenden Schüler der Aufnahmeprüfung.

6. Eröffnung derſelben hohen Behörde vom 6. November 1867, zufolge Erlaſſes des Herrn Unter⸗ richtsminiſters vom 31. Oktober, betreffend das Verhältniß des Normal⸗Lehrplans zu den bis⸗ herigen Einrichtungen an den Kurheſſiſchen Gymnaſien, namentlich hinſichtlich des franzöſiſchen und geographiſchen Unterrichts. Der Normallehrplan ſei nicht als unbedingt bindende Vorſchrift anzuſehen; aber es ſei für die Ziele des Unterrichts Uebereinſtimmung in allem Weſentlichen erforderlich. Der Beginn des franzöſiſchen Unterrichts in Quinta und ebenſo die Verbindung des geographiſchen Unterrichts mit dem geſchichtlichen ſeien nicht zu denjenigen Beſtimmungen des Normalplans zu rechnen, von denen eine Abweichung unzuläſſig wäre.

7. Beſchluß derſelben hohen Behörde vom 14. Dezember 1867, wornach dem Geſuche jüdiſcher Eltern um Dispenſation ihrer Söhne vom Schulbeſuch am Sonnabend in Gemäßheit der Miniſterialverfügung vom 6. Mai 1859 ſtattgegeben werden darf.

D. Zur Statiſlik.

*bezeichnet den Zugang, den Abgang im Laufe des Schuljahres.

Prima. 12. v. Schlereth, Karl. 23. Weber, Konrad. 10. Marchand, Ant. 1. Braun, Ferdinand. 13. Stanger, Joſeph. 24. Weſſel, Ludwig. V 11. Schuchert, Paul. 2. Burkardt, Julius. Sekunda. b 12. Uth, Friedrich. 3. Ernſt, Julius. 14. Beckmann, Ernſt. 1. Atzert, Joſeph. 13. v. Winckler, Herm. 4. Fleck, Karl. 15. Ernſt, Chriſtian. 2. Gunckel, Frier. 5. Füller, Wilhelm. 16. Hill, Franz. 3. Handſchuh, Oskar. 14.Althaus, Ferd. 6. Haſſelbach, Heinr. 17. Kramm, Franz. 4. Hartmann, Moritz. 15. Althaus, Frz. 7.*Henning, Richard. 18. Krick, Franz Joſ. 5. Herzig, Frz. V 16. v. Boxberger, J. 8. Hohmann, Joh. 19. Maurer, Otto. 6. Hüfner, Joſ. 17. Fleck, Lebrecht. 9. Jaeckel, Franz. 20.*Schneidersmann, J. 7. Koch, Anton. 18. Gies, Karl. 10. Lorey, Kaſpar. 21. Stieb, Joſeph. 8. Kraus, Auguſt. I 19. Henkel, Hermann. 11 9. Kuhn, Adolf. 20. Herrlein, Georg.

. Malkmus, Ferd. 22. Vomberg, Guſtav.