Aufsatz 
Über die geometrischen Örter der Spitze eines Dreiecks von konstanter Grundlinie unter verschiedenen Bedingungen / von Carl Weidenmüller
Entstehung
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7. Am 29. Juni empfingen 14 durch den Gymnaſiallehrer Donner dazu vorbereitete Schüler in der hieſigen Domkirche von der Hand des hochwürdigſten Herrn Biſchofs, Chriſtoph Florentius, das hl. Sakrament der Firmung.

8. Am 28. Juni und bzhw. am 14., 20. und 22. Auguſt machten die Schüler der verſchiedenen Klaſſen gemeinſchaftlich mit ihren Lehrern je einen weitern Ausflug in die Umgegend.

9. Am 22. September gingen die evangeliſchen Lehrer und Schüler gemeinſam zum hl. Abendmahl.

10. Am 23. und 24. September wurden die nicht öffentlichen Herbſtprüfungen vor dem geſammten Lehrerkollegium in der Aula abgehalten.

11. Am 24. September Nachmittags wurde das Sommerſemeſter durch eine öffentliche Schulfeier⸗ lichkeit, bei der in üblicher Weiſe Geſänge mit Vorträgen und Deklamationen wechſelten, geſchloſſen..

12. Am 15. Oktober wurde das Winterſemeſter mit gemeinſchaftlichem Choralgeſang, Gebet und Anſprache des Direktors ꝛc. in der Aula des Gymnaſiums feierlich eröffnet.

13. Am 13. November wurde für die verſtorbenen Wohlthäter des Gymnaſiums in der Nonnenkirche das jährliche Gedächtnißamt veranſtaltet, dem die katholiſchen Lehrer und Schüler anwohnten.

14. Am 4. Januar 1868 wurde das Lehrerkollegium durch den dazu beauftragten Geh. Regierungs⸗

rath von Specht nunmehr auch auf die Staatsverfaſſung beeidigt.

15. Am 4. Februar fand zum Andenken an Hrabanus Maurus, nach vorherigem Gottesdienſte in der Nonnenkirche, in der Aula des Gymnaſiums die herkömmliche öffentliche Feſtfeier ſtatt.

16. Am 21. März wurde der Allerhöchſte Geburtstag Sr. Majeſtät des Königs in der Aula des Gymnaſiums durch eine Vorfeier feſtlich begangen, bei welcher der Gymnaſiallehrer Dr. Koerber die Feſtrede hielt.

17. Die Sommerferien dauerten vom 6. bis 29. Juli, die Herbſtferien vom 25. September bis 14. Oktober, die Weihnachtsferien vom 23. Dezember bis 2. Januar incl. Außerdem wurde um Kirchweihe an drei Tagen(4. 6. Nov.) und zu Faſtnacht an zweien(24. und 25. Febr.) der Unterricht den geſetzlichen

Beſtimmungen gemäß ausgeſetzt.

C. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.

1. Beſchluß der Königlichen Adminiſtration, Abth. des Innern, vom 23. April 1867, wornach es dem Direktor überlaſſen bleibt, den Stundenplan auch in anderer Weiſe als durch den Druck zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen. 2

2. Erlaß des Herrn Unterrichtsminiſters vom 11. April 1867, mitgetheilt durch Beſchluß der Königl. Adminiſtration, Abth. des Innern, vom 23. desſ. Mts. zu Nr. 4696, betreffend die Form der Zeugniſſe, welche behufs der Meldung zum einjährigen freiwilligen Militairdienſte Sekundanern und Primanern ausgeſtellt werden. Die den erſtern zu ertheilenden Zeugniſſe müſſen in der Lehrerkonferenz feſt⸗ geſtellt und es muß darin ausdrücklich bemerkt werden, ob der betreffende Schüler ſich das bezügliche Penſum der Sekunda gut angeeignet und ſich gut betragen habe. Die Berechtigung zum einjährigen Dienſt auf Grund dieſer Zeugniſſe zuzuerkennen iſt übrigens Sache der Königl. Erſatzkommiſſion.

3. Verfügung der Königl. Adminiſtration, Abth. des Innern, vom 2. Mai 1867, wodurch die Direktoren der Kurheſſiſchen Gymnaſien veranlaßt wurden zu einer Konferenz in Caſſel zuſammen⸗

zutreten, um ſowohl über dasjenige, was während der Uebergangszeit bis zum Jahre 1869 als Minimum . 2*