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Unter dem 5. November macht das Königl. Provinzial- Schulcollegium Mittheilung von der Anordnung eines allge- meinen Bettags auf den 10. November und des dadurch nothwendig werdenden Ausfalls des Unterrichts.
Unter dem 29. November giebt die nämliche Behörde Kenntnis von der Verfügung des Königl. Unterrichtsministeriums nach welcher von 3 zu 3 Jahren Verwaltungsberichte von den Dirigenten aller höhern Unterrichtsanstalten zu erstatten sind.
Unter dem 16. Februar übersendet die nämliche Behörde ein Rescript des Königl. Unterrichtsministeriums vom 31. Januar d. J., welches, unter Bezugnahme auf ein Gutachten des Professors Dr. Virchow, die die Gesundheit benachtheiligenden Einflüsse der Schulen betreffend, Material zu einer Schul-Pathologie einfordert.
Am 23. September fand die mündliche Abgangsprüfung statt, zu welcher sich 4 Schüler der Oberclasse gemeldet hatten, denen die Entlassungszeugnisse ausgefertigt wurden:
L. Ellinger aus Frankfurt a. M., mit dem Prädicate gut bestanden. W. Rödiger aus Naumburg, mit dem Prädicate wohl befriedigend bestanden. L. Graubner aus Frankfurt a. M., mit dem Prädicate befriedigend bestanden. G. Rahn aus Rödelheim, mit dem Prädicate befriedigend bestanden.
Zu der Abgangsprüfung am Schlusse des jetzigen Schuljahrs
haben sich 9 Schüler der Oberclasse gemeldet.


