3. Aeſthetiſche Bildung.
Den Zeichenunterricht benutztten freiwillig anfangs 110 Schüler, nämlich 19 aus I!, 58 aus III, 33 aus IV, zuletzt 104, und zwar 12 aus II, 59 aus III, 33 aus IV, während ſämmtliche Schüler der Quinta dieſem Unterrichte beizuwohnen verpflichtet waren.
Am Geſangunterricht nahmen außer ſämmtlichen Quintanern anfangs 127, zuletzt 90 Schüler Antheil, nämlich 16 Baß, 10 Tenor, 15 Alt, 24 Sopran und 25 in der Vorbereitungsclaſſe.
Wie früher, ſo wurde auch in dem verfloſſenen Schuljahre den Schülern Gelegenheit gegeben, Proben ihrer Leiſtungen im Singen, Declamiren und Clavierſpielen öffentlich abzulegen. Dies geſchah bei der Geburttagsfeier Sr. Königlichen Hoheit des Kurfürſten, bei den Abiturienten⸗ Entlaſſungen zu Oſtern und zu Michaelis ſowie in den ſeit 1842 eingeführten muſikaliſch⸗declama⸗ toriſchen Abendunterhaltungen am 2. Juli und am 20. December. Bei der letzten Abendunter⸗ haltung vergnügten ſich die Schüler zum Schluß, wie auch früher, mit Tanzen.
Beſchluß Kurfürſtlichen Miniſteriums des Innern.
Caſſel am 31. Decbr. 1851. Nr. 13577. Die— Geſtattung muſikaliſch⸗declamato⸗ riſcher Abende in dem hieſigen Gymnaſium, welche dem Vernehmen nach mit Einſchluß der— Tanzbeluſtigungen bis in die neueſte Zeit in Uebung geweſen ſind, wird— nicht gewährt, viel⸗ mehr darauf hingewieſen, daß es nicht angemeſſen gefunden werden könne, die Schüler außerhalb der öffentlichen Prüfungen Proben von Geſangfertigkeit und muſikaliſcher Geſchicklichkeit, noch weniger von declamatoriſcher Kunſt ablegen zu laſſen, welche letztere ſich nicht einmal zur Vor⸗ führung auf den oͤffentlichen Prüfungen eigne; daß es aber als ungehörig bezeichnet werden müſſe, Schullocale zu Tanzvergnügungen der Schüler zu benutzen. Haſſenpflug.
Ein weiterer Miniſterialbeſchluß vom 15. Januar ds. Js. Nr. 405 Pr. d. J. eröffnet dem Gymnaſialdirector, daß, wenn es ſeiner Seits für angemeſſen gehalten werde, außer den Geſangſtücken, welche an dem Geburtstage Sr. Königlichen Hoheit des Kurfürſten aufgeführt zu werden pflegen, auch Declamationsſtücke von den Schülern recitiren zu laſſen, man dabei nichts erinnern wolle..
4. Phyſiſches Wohl.
Auf Förderung der Geſundheit, körperlicher Kraft und Gewandtheit iſt, wie früher, durch gymnaſtiſche Uebungen und Einrichtungen anderer Art die erforderliche Rückſicht genom⸗ men worden. Das Erercieren iſt der Verhältniſſe wegen unterblieben. Dagegen haben wir, was ſchon oft gewünſcht worden iſt, ein für die gymnaſtiſchen Uebungen geeignetes Local in einer geſchloſſenen heizbaren Halle gewonnen. Daſſelbe, an der Südweſtſeite des Spielplatzes neben dem Gymnaſialgebäude gelegen, iſt mit einem Pultdache von 10 ½ F., reſp. 24 ½¼ F. Höhe im Lichten verſehen, bietet bei einer Länge von 58 ½ F. und einer Tiefe von 24 ½ F. im Lichten einen Flächenraum von 1447% ◻ F., erhält ſein Licht durch verglaßte, feſtſtehende Oberlichter, welche längſt der ganzen Vorderſeite, einſchließlich der beiden Thorflügel, hinlaufen ſowie durch


