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4 (1852) Particula IV
Entstehung
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dahier, der jedoch zwei Jahre darauf in Folge einer Reorganiſation jener Anſtalt und des Aus⸗ falles von allem Sprachunterrichte an derſelben zurückgezogen wurde. Nachdem ihm ſpäter der Unterricht des Franzöſiſchen an der hieſigen Kriegsſchule auftragsweiſe übergeben worden war, ernannte ihn ein Allerhoͤchſtes Reſcript vom 8. Januar d. J. zum wentlichen Haupilehrer des Gymnaſiums dahier..

Franz Joſeph Breidenbach, Sohn des vorhinnigen Schullehrers Johann Adam Breidenbach, iſt geboren am 18. December 1819 zu Rüdigheim, Provinz Oberheſſen. Durch den Unterricht der katholiſchen Geiſtlichen Traudt und Grau vorbereitet wurde er 1833 in das Gymnaſium zu Fulda aufgenommen, verblieb daſelbſt bis zum Jahre 1839 und beſtand nach einer mehrjährigen Unterbrechung ſeiner Gymnaſtal⸗Studien das Maturitätsexamen im Jahre 1844. Hierauf widmete er ſich dem Studium der Theologie zu Fulda, ward 1846* ins Prieſterſeminar daſelbſt aufgenommen, 1849 zum Prieſter geweiht und fungirte beit Mai 1849 als Caplan zu Margrethenhun bis zu ſeiner Anſtellung dahier.

Ueber den beauftragten Lehrer Carl Schorre, welcher ſeit ſeiner Verſetzung von hier (ſ. Progr. 1850 Seite 59) zum Seminarlehrer beſtellt worden iſt und bis Herbſt 1851 an dem Schullehrerſeminar zu Homberg unterrichtet hat, ſ. Progr. 1847 S. 50.

Beſchluß Kurfürſtlichen Miniſteriums des Innern.

Caſſel am 12. Januar 1852. Nr. 410. Den Herren Gymnaſial⸗Directoren wird die Verfügung vom 6. Mai 1850 Nr. 4028 abſchriftlich zur Nachricht und Bekanntmachung an die Lehrercollegien, um hiernach eintretenden Falles den betreffenden abgehenden Schülern die etwa erforderlichen Weifungen für ihre künftigen Studien zu geben, mitgetheilt.

Haſſenpflug.

Beſchluß vom 6. Mai 1850. Nr. 4028. Es wird genehmigt, daß bei Vornahme der praktiſchen Prüfung der Candidaten des Gymnaſiallehramts hinſichtlich derjenigen Candi⸗ daten, welche Zeugniſſe über ein befriedigend vollendetes theologiſches Studium beibringen, von der Wahl eines dritten Faches(§ 3 der Inſtruction vom 25. April 1837) abgeſehen, und in den Fällen, in welchen ohnehin nur zwei Fächer zu wählen waren(§. 3 pos. 1 der genannten Inſtruction), eins derſelben als Nebenfach behandelt werde. Der Schulcommiſſion für Gym⸗ naſialangelegenheiten wird hiervon zur Nachachtung Kenntniß gegeben. 2) Nachricht hiervon der Prüfungs⸗Commiſſion in Marburg, um ein gleiches Verfahren auch hinſichtlich der theore⸗ tiſchen Prüfung der Candidaten des Gymnaſiallehramts in den Fällen eintreten zu laſſen, in welchen dieſe Candidaten vor ihrer Prüfung als Candidaten des Gymnaſiallehramts bereits ihr theologiſches Studium durch eine befriedigend ausgefallene Prufung vor der theologiſchen Facultät abſolvirt haben ſonten. Haſſenpflug.