5²
d) Schönschreiben. Prima und Sekunda. Für diejenigen Schüler, welche im Schreiben nicht Genügendes leisten 1 St. w. Jäger. Tertia ebenso. 1 St. w. Jäger. Quarta. Schreiben nach ein- und mehrzeiligen Vorschriften in deutscher und englischer Schrift.(Stoff aus der Geschichte, Geographie und Naturgeschichte; dann aus dem geschäftlichen Leben, als: Schuldscheine, Anweisungen, Quittungen und kleine Briefe etc.) Rundschrift und andere Zierschriften. 2 St. w. In a, b und c Jäger. Quinta. Schreiben ein- und mehr- zeiliger Sätze in englischer und deutscher Schrift(Stoff aus der Geschichte, Geographie und Naturgeschichte). Ziffern. 2 St. w. In a, b und c Jäger. Sexta. Die kleinen und grossen Buchstaben, Wörter und einzelne Sätze in deutscher und englischer Schrift. Ziffern. 2 St. w. In a Laus; in b und e Jäger.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
An Verfügungen von allgemeinerem Interesse gingen seit dem Schluss der vorjährigen Nachrichten folgende ein:
Der Herr Minister genehmigt die Verfügung vom 31. März 1886, dass die Teilung der Unterprima bis auf Weiteres fortbestehen bleibe.
17. Juni 1886. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium teilt eine Zuschrift der Direk- tion der Nordseebäder auf Sylt mit, betr. Vergünstigungen für Angehörige des Beamtenstandes und Militärs in den Nordseebädern Westerland und Wennigstedt auf Sylt.
19. Juni 1886. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium ordnet abschriftliche Einsend ung der methodischen Lehrpläne für die Religionslehre und den Unterricht im Deutschen an.
13. Juli 1886. Der Herr Minister ordnet hinsichtlich der Erteilung des Zeugnisses der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst folgendes an: Wenn an einer Schule von 7jährigem Cursus(Progymnasium, Realprogymnasium und Realschule) für den Schluss eines Schuljahrs das Abhalten einer staatlich kontrollierten Abgangsprüfung nicht in Aussicht steht, so ist den Schülern nach erfolgreich absolvirtem sechsten Jahrescursus das Zeug- nis der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst nicht auf blossen Conferenzbeschluss zu erteilen, sondern nur auf Grund einer, unter der Leitung und Verant-
wortlichkeit des Rektors(Direktors) von den Lehrern der betreffenden Klasse abgehaltenen schriftlichen und mündlichen Versetzungsprüfung.
III. Chronik der Realschule.
Das Kuratorium der Anstalt bestand aus den Herren: Oberbürgermeister Weise, Vor- sitzender; Stadtratsmitglied Tegethof, Bürgerausschussmitglied Geh. Kommerzienrat Henschel, Kaufmann Rittershaussen, Baumeister Potente, Stadtschulrat Bornmann, Pfarrer Wagner und Realschuldirektor Prof. Dr. Buderus.
Das Schuljahr nahm Montag den 3. Mai seinen Anfang mit der Prüfung der nenange- meldeten Schüler.


