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6. Die Prüfungen. Die Turnſchau findet am Montag den 20. März von 9 bis 12 Uhr in der Turnhalle ſ. die Prüfungen finden am Dienſtag den 21. März von 9 bis 12 Uhr ebenfalls in der Turnhalle ſtatt. Zur Turnſchau treten an VI um 9, V um 90, IV um 10, III um 103⁰, II, I um 11. Die Prüfungen werden in folgender Ordnung abgehalten: 1) Nehb in VIII Anſchauung um 9, Schmuck in VII Rechnen um 93⁰, Nehb in VI Geſchichte um 10, Erckmann ein V Naturgeſchichte um 10³⁰, Feiſt in IV Franzöſiſch um 11, Fleiſchhauer in III Phyſik um 1130. Zur Turnſchau und zu den Prüfungen ſind alle Freunde der Anſtalt eingeladen!
7. Das neue Schuljahr. Anmeldungen zur Aufnahme in die Vorſchule und in die Realſchule werden Montag den 10. April, morgens von 8 Uhr an im Amtszimmer des Direktors ent⸗ gegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule iſt auch der Impfſchein über die erſte beziehungsweiſe zweite Impfung vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienſtag den 11. April von morgens 8 Uhr an ſtatt. Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 12. April.
Die Vorſchule, welche vier Jahre umfaßt und für die Realſchule vorbereitet, nimmt in ihre unterſte Klaſſe Knaben auf, die bis zum 30. September 1893 das ſechſte Lebensjahr zurückgelegt haben. Den verehrlichen Eltern wird empfohlen ihre Kinder, welche ſpä⸗ ter die Realſchule beſuchen ſollen, möglichſt zeitig der Vorſchule anzu⸗ vertrauen.
Die Realſchule nimmt in die ſechſte Klaſſe Knaben auf, welche das zehnte Lebensjahr zu⸗ rückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September 1893 das zehnte Lebensjahr vollenden. Bei der Eintrittsprü⸗ fung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen: 1) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können; 2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der ge⸗ wöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter; 3) Kenntnis der Begriffs⸗ wörter, ihrer Einteilung nnd Beugung, ſowie des einfachen Satzes: 4) Kenntnis der vier Grundrech⸗ nungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.
Hat ein Reaſſchüler die erſte Klaſſe mit Erfolg zurückgelegt, ſo wird ihm die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt ohne Prü⸗ ffung erteilt.
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Großherzogliche Direktion der Realſchule zu Bingen a. Rh. Dr. Theodor Walter.


