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Nachdem hierauf die Sitzung der Prüfungsbehörde ge een iſt, macht der Di r di Geprüften mit dem Reſultat ders Perfah kanasbh geichloſen iſ, macht der Dirertor die Geprüfte, welche nicht Schüler des Landesgymnaſiums ſind, erhalten Tags darauf eine vom Fürſtlichen Commiſſar und vom Director ausgeftellte Ausfertigung des Jeugnißes. Die Zeugniſſe der Abiturienten des Landesgymnaſiums werden den Betreffenden erſt am Schluß des Semeſters (reſp. am Ende des Redeactus im Herbſt) in einer vom Fürſtlichen Commiſſar und vom Director Namens der Prüſuegsbehürde unterzeichneten und mit dem Siegel des Gymnaſiums verſehenen Ausfertigung übergeben und die betr. Schüler damit aus der Schule entlaſſen. Bis dahin haben ſie die Schule unausgeſetzt zu beſuchen und ſich der gewöhnlichen Schulordnung zu unterwerfen. Laſſen ſich Abiturienten während der Zeit von der Prüfung bis zum Schluſſe des Semeſters ein Disciplinarvergehen zu ſchulden kommen, ſo ſoll ihnen das Zeugniß der Maturität erſt nach Verbüßung einer etwa gegen ſie erkannten Strafe ausgehändigt werden. Nach Umſtänden kann daſſelbe noch länger zurückgehalten und, vorbehaltlich der Genehmigung Fürſtlichen Conſiſtoriums, gauz verweigert werden.
Eine Ausfertigung jedes Zeugniſſes wird vom Director an Fürſtliches Conſiſtorium mit Bericht überſchickt.
Wer in der Maturitätsprüfung nicht beſteht, kann auf Verlangen ein Zeugniß über ſeine dermaligen Leiſtungen unter ausdrücklicher Anführung des ungenügenden Reſultats der Prüfung erhalten. Er kann ſich nach einer von der Prüfungsbehörde ihm zu beſtimmenden Zeit von Neuem zur Prüfung melden, welche ſodann in derſelben Weiſe und Ausdehnung vorzunehmen iſt, als wenn er ſich zum erſten Male der Prüfung unterzöge. Die Eltern des nicht beſtandenen Schülers ſind von dem Reſultale in Kenntniß zu ſetzen. Nur einmalige Wiederholung der Prüfung iſt geſtattet, und zwar binnen Jahresfriſt.—
2. Chronik des gymnaſiums. 1864.
Am 18. October wurde das Schuljahr mit Geſang, Gebet und Mittheilung der Scüler⸗ geſetze eröffnet.
Am 23. December wurden die Cenſuren ausgetheilt, und darauf mit Gebet und Geſang die Schule bis zum 5. Januar geſchloſſen.
1865.
Am 14. Januar wurde das Geburtsfeſt Sr. Durchlaucht des Fürſten mit vaterländiſchen Geſängen und Vorträgen gefeiert. Der Director hielt die Feſtrede(Uleber die Pflege des Patrio⸗ tismus im Gymnaſium). 1 4
Am 20. Januar, dem Tage der mit freudigem Dank gegen Gott auch vom Gymnaſium begrüßten Geburt unſeres Erbprinzen, begaben ſich der Director und fünf Lehrer mit den Schuͤ⸗ lern der oberſten Claſſen nach Arolſen und brachten Sr. Durchlaucht dem geliebten Fürſten ihre huldvoll aufgenommenen Gluͤckwünſche zu dem freudigen Ereigniſſe. Inan. 1
Vom 6. bis zum 11. März wurde die ſchriftliche, am 25. März die mündliche Maturitätssprüfung abgehalten.
6 dun 15. März fand eine muſikaliſche Abendunterhaltung im Gymnaſium Statt.
Am 31. März wurde das Winterhalbjahr nach Abhaltung der Claſſenprüfungen mit Geſang und Gebet ſowie mit Entlaſſung der Abiturienten geſchloſſen. Abends fand eine muſikal iſche Abendunterhaltung im Auditorium Statt... 1
Am 25. April wurde das Sommerhalbjahr in herkömmlicher Weiſe eröffnet. Der Director führte die zum Collaborator reſp. 6. Gymnaſiallehrer ernannten Herren König und Eſau Namens
des Curatoriums feierlich in ihr Amt ein.


