Aufsatz 
Studien zur Waldeckischen Flora / von F. Waldschmidt
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Serunda I. Semeſter. Von den allgemeinen Körperphänomenen. Von der Ruhe und der Bewegung. Von den feſten Körpern. 2. Semeſter. Von den flüſſigen Körpern. Von den luftförmigen Körpern. Vom Schalle⸗ 3. Semeſter. Vom Lichte. Von der Wärme. 4. Semeſter. Vom Magnetismus. Von der Electricität. Das Wichtigſte aus der Chemie. Prima. Erweiternde und vervollſtändigende Wiederholung des Secundaner⸗Penſums.

§. 13. Zeichnen.

Der Unterricht im Zeichnen wird in vier von der Claſſeneintheilung der Realſchule unab⸗ hängigen verſchiedenen Stufen reſp. Abtheilungen ertheilt.

Erſte(unterſte) Stufe: die Elemente der Formenlehre: Linien in verſchiedenen Richtungen, Maßen und Verbindungen.

Zweite Stufe: Erſte Elemente des perſpectiviſchen Zeichnens. Zeichnen nach Holzkörpern. Anfänge des Freihandzeichnens bis zu Geſichtstheilen und ganzen Köpfen, zunächſt und haupt⸗ ſachlis im Umriß.

Dritte Stufe: Vermehrte Uebung im Freihandzeichnen nach Körpern und nach Vorlegeblättern (auch landſchaftliche Darſtellungen). Weitere Entwickelung der Perſpective. nleitung bur Handhabung von Lineal und Cirkel, ſowie in den Elementen des architektoniſchen Reißens.

Vierte Stufe: Freihandzeichnen nach Vorlegeblättern(Arabesken, Thiere, Köpfe, auch ganze Figu⸗ ren; mitunter auch ausgeführte Landſchaften) und Körpern. Anwendung der Eſtampe und Zeichnen mit zwei verſchiedenen Kreiden. Perſpective.

§. 14. Ueber die von Abiturienten Kefowerten Kenntniſſe und Leiſtungen gibt ein beſonderes

Reglement die nöthigen Beſtimmungen. orläufig bleibt jedoch das Regulativ vom 29. September 1858 maßgebend.

6 lüd 15. Nur die von dem Director ausgeſtellten Zeugniſſe für Realſchüler haben officielle Fültigkeit.

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Anhang. Die Bildung der ſog. Schulamtspräparanden.

Die Realſchule bietet ſolchen jungen Leuten, welche ſich dem Volksſchullehrerfache widmen wollen, Gelegenheit, die zum Eintritt in ein Schullehrerſeminar erforderlichen Kenntniſſe und Fer⸗ tigkeiten zu erlangen. Die Schulamtspräparanden nehmen an den Unterrichtsſtunden der Real⸗ ſchule Theil, ſo jedoch, daß der Unterricht im Franzöſiſchen facultativ und der im Engliſchen aus⸗ geſchloſſen iſt. Nach Abſolvirung des Tertianercurſus ſollen ſie die Reife zum Eintritt in ein Schullehrerſeminar erlangt haben. Als beſonderen Unterricht erhalten ſie außerhalb des regel⸗ mäßigen Curſus in Tertia:

1. Religionslehre, wöchentlich 2 Stunden. Die fünf Hauptſtücke des kleinen lutheriſchen Katechis⸗ mus; chriſtliche Glaubens⸗ und Pflichtenlehre; Geſchichte und Geographie des eiligen Landes; Ueberſicht über die Geſchichte der chriſtlichen Kirche mit beſonderer Feugen hebung der drei erſten Jahrhunderte und der Reformationszeit; Bekanntſchaft mit dem Hauptinhalt und den Verfaſſern der bibliſchen Bücher A. und N. T. 2. Deutſch, wöchentlich 1 Stunde. Ueberſicht über die Hauptmomente der deutſchen Literaturge⸗ ſchichte mit beſonderer Rückſicht auf das Leſebuch von Lüben. 3. Muſik, wöchentlich 9 Stunden. Das Lehrziel dieſes Unterrichts iſt: a. Harmonielehre. 2 St. Kenntniß vom Tonwerth und vom Zeitwerth des Tones, 1 von den 12 Dur⸗ und Molltonarten, von den Zeichen, durch welche der Ton nach ſeiner Höhe oder Tiefe andauernd oder nur momentan verändert wird.