Aufsatz 
Studien zur Waldeckischen Flora / von F. Waldschmidt
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§. 4. Der allgemeine Lehrplan der Realſchule iſt folgender: Unterquarta. Oberquarta. Untertertia. Obertertia. Secunda. 2 2 2

1. Religionslehre 2 2 2 2 2 Stunden wöch. 2. Franzöſiſch- 6 6 5 5 5, 3. Engliſc 4 1 3 4. Deutſch 7 7 6 6 34 5. Mathematik und Rechnen 4 6 5 5 5 6. Geſchichte und Geographie 1 3 3 3 7. Naturwiſſenſchaften 4 4 4 1 8. Zeichnen 2 2 2 2 2 4 9. Schreiben 2 2 27 29 31 31 28 Stdn. wöch.

Zu dieſen Stunden kommen noch wöchentlich 2 Geſang- und 3 Turnſtunden für jede Claſſe.

§. 5. Das Schuljahr beginnt zu Michaelis.

Die Aufnahme neuer Schüler geſchieht in der Regel nur zu Michaelis. Diejenigen, welche in die Realſchule aufgenommen zu werden wünſchen, haben ſich unter Beibringung einer Alters⸗ beſcheinigung und eines Zeugniſſes von der zuletzt von ihnen beſuchten Schulanſtalt bei dem Director zu melden. Dieſer wird eine Prüfung der Angemeldeten in der durch die Schulordnung vorge⸗ ſchriebenen Weiſe anordnen und je nach dem Ausfall der Prüfung die Aufnahme in die entſprechende Claſſe bewirken. Die in die Realſchule aufgenommenen Schüler werden von dem Director in ein beſonderes Album eingetragen.

Als regelmäßiges Alter zum Eintritt in die verſchiedenen Claſſen beim Beginn des Schuljahrs gilt für Unterquarta das zurückgelegte 10te Lebensjahr,

Oberquarta 6 IIte Untertertia 12te Obertertia 5 13te

Secunda 8 14te

Die zur Aufnahme in die verſchiedenen Claſſen der Realſchule erforderlichen Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind beim Beginn des Schuljahrs folgende für Unterquarta: a. Deutſch. Leſerliche und reinliche Handſchrift; Geläufigkeit im Leſen eines nicht zu ſchweren Leſeſtückes; Bekanntſchaft mit den Hauptregeln der Orthographie und die Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe Verſtöße gegen dieſelben niederzuſchreiben. b. Nechnen. Fertigkeit und Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. c. Religionslehre. Einige Bekanntſchaft mit der bibliſchen Geſchichte d. Geographie. Einige Bekanntſchaft mit der allgemeinen Geographie. Die zur Aufnahme in die übrigen Claſſen der Realſchule erforderlichen Kenntniſſe und Fer⸗ tigkeiten werden aus dem folgenden Unterrichtsplane erkannt. §. 6. Der Unterrichtsplan für die Realſchule in der RNeligionslehre iſt derſelbe wie der für die Gymnaſialclaſſen. §. 7. Franzöſiſch.. Unterquarta. 1. Semeſter. Ausſprache. Hauptformen von avoir und äire. Beſtimmter und unbe ſtimmter Artikel. Nüirnibiipuh. Adjectiviſches Demonſtrativ. Poſſeſſiv. Eigenſchaftswörter. Declination. Appoſition. Qui u. que. Vollſtändige Conjuga⸗ tion von avoir und être. Fragende und verneinende Form von avoir und ztre. Interrogativ. Relativ. Demonſtrativ. Plötz, Elementarb. Lection 147. 2. Semeſter. Steigerung der Eigenſchaftswörter und Adverbien. Unregelmäßiger Plural. Zahlen. Partitiver Artikel. Regelmäßige Conjugation. Perſönliche Fürwörter. Reflerive Verben. Veränderung des participe passé. Die 9. bräuchlichſten unregelmäßigen Verben. Plötz, Elementarb. Lection 48 91. Daneben Leſen und Ueberſetzen aus dem Leſebuch in Plötz, Elementarbuch p. 103 120.