Aufsatz 
Methodischer Lehrplan der Anstalt für den Unterricht in der Mathematik und im Rechnen / von Oberlehrer Dr. Balthasar Wagner
Entstehung
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24. April. Dasſelbe ſetzt von der neuen Ordnung der praktiſchen Ausbildung der Kan⸗ didaten für das Lehramt an höheren Schulen(vom 15. März 1890) in Kenntnis, mit dem Hinzu⸗ fügen, daß innerhalb ſeines Amtsbereichs neben dem in Caſſel unter Leitung ſeines Departementsrats beſtehenden pädagogiſchen Seminar zur Zeit nur eine Seminar⸗Einrichtung und zwar an dem Gym⸗ naſium zu Wiesbaden ins Leben getreten iſt.

16. Juni. Verfügung des Kgl. Pr. Schulkollegiums betr. Ausſtellung von Zeugniſſen an Lehrer, wenn es ſich bei dieſen um die Einreichung eines Geſuchs handelt. Zeugniſſe zu freihändigem Gebrauch für die Lehrer ſind von den Dirigenten überhaupt nicht auszuſtellen.

16. Juni. Auf Grund miniſterieller Verfügung vom 6. Juni, welche in Abſchrift mitgeteilt wird, veranlaßt der Königl. Prov. Schulkollegium die Dirigenten, einer geeigneten Verwertung des Zeichnens für die an ihren Schulen vertretenen Unterrichtsfächer ihre beſondere Aufmerkſamkeit zu⸗ zuwenden.

20. September. Unter abſchriftlicher Mitteilung des betreffenden Miniſterialerlaſſes vom 12. September werden die Dirigenten der höheren Schulen angewieſen, falls ſie bezüglich Geſuchen um Geſtattung des Übertritts von Schülern von preußiſchen höheren Lehranſtalten an nichtpreußiſche Schulen zur Berichterſtattung aufgefordert werden, in ihren bezüglichen Berichten die Triftigkeit der für den Übertritt an nichtpreußiſche Anſtalten geltend gemachten Gründe einer ſorgfältigen Prüfung zu nnterziehen.

24. September. Das Königl. Prov. Schulkollegium teilt mit, daß durch Erlaß vom 9. Mai und vom 3. September l. J. der Herr Miniſter der geiſtl. ꝛc. Angelegenheiten dahin Ent⸗ ſcheidungen getroffen hat, daß bis auf Weiteres im einzelnen Falle an der Forderung des bisher von den Sortimentsbuchhandlungen gewährten Rabatts von 10% feſtzuhalten ſei.

14. October. Das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium überſchickt eine Abſchrift der durch Allerhöchſten Erlaß vom 29. Juli genehmigten Beſtimmungen über das bei Reiſen Sr. Majeſtät des Kaiſers und Königs, ſowie anderer Fürſtlicher Perſonen innerhalb der Preußiſchen Staaten Seitens der Civilbehörden einzuhaltende Verfahren zur Kenntnisnahme.

16. October. Mitteilung der Miniſteriellen Verfügung vom 14. October, daß auf Befehl Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs aus Anlaß deſſen, daß der General⸗Feldmarſchall Graf von Moltke am Sonntag den 26. October l. J. ſein 90. Lebensjahr vollendet, Tags zuvor eine enſprechende Schulfeier ſtattfinden ſolle, der Unterricht aber an dieſem Tage auszuſetzen ſei.

25. November. Das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium überſchickt in 1 Exemplar die von ihm für die Reinigung und Aufrechthaltung der Sauberkeit an den ihm unterſtehenden höheren Schulen aufgeſtellten und von dem Herrn Miniſter genehmigtenGrundſätze behufs Durchführung an der Anſtalt.

28. November. Mitteilung, daß Sr. Majeſtät der Kaiſer und König zu befehlen geruht haben, daß am 1. Dezember l. J. aus Anlaß der 250jährigen Wiederkehr des Tages des Re⸗ gierungsantritts weiland des Großen Kurfürſten die öffentlichen Gebäude beflaggt werden ſollen.