— 15— II. Chronik.
Der Curſus des Schuljahres begann am 13. April 1874.
Am 2. September 1874 fand die Feier zur Erinnerung an den Sieg bei Sedan ſtatt. Die Feſt⸗ rede hielt der ord. Lehrer Lic. Leimbach.
Durch Miniſterial⸗Verfügung vom 14. Inli 1874 wurde die Anſtalt als zur Kategorie§ 154, 2 d der Militär⸗Erſatzinſtruction gehörig anerkannt, nachdem vorher(vom 18. bis 20. Juni) durch Herrn Provinzial⸗Schulrath Dr. Rumpel eine Reviſion abgehalten worden war. Als vollberechtigte höhere Bürgerſchule ſteht ſie nunmehr in den entſprechenden Klaſſen(VI. bis II.) den preußiſchen Realſchulen 1. O. gleich und iſt befugt, ihren Schülern nach erfolgreichem einjährigen Beſuch der Secunda— ein Zeugnis für den einjährigen freiwilligen Militärdienſt ohne Prüfung auszuſtellen.
Selbſtverſtändlich können, wie bisher, auch ferner diejenigen Schüler, welche den zweijährigen Curſus der Secunda durchgemacht haben, ſich einer Entlaſſungsprüfung unterziehen und erhalten, wenn ſie dieſelbe beſtanden, ein Zeugnis der Reife. Dieſes berechtigt nicht nur zur Zulaſſung zum einjährigen freiwilligen Militärdienſte, ſondern auch
1) zur Aufnahme in die Prima einer Realſchule 1. Ordnung,
2) zur Zulaſſung zu der Markſcheider⸗ und Feldmeſſerprüfung.
3) Zur Zulaſſung zum Studium der Thierheilkunde auf der Königlichen Thierarzneiſchule zu Berlin als Civileleve..
4) Zur Zulaſſung zum Civil⸗Supernumerariat bei den Provinzial⸗Verwaltungs⸗ und Juſtizbehörden.
5) Zur Zulaſſung zur Portepéefähnrichs⸗Prüfung.
Zur Aufnahme als Poſteleve wird in der Regel der Nachweis der Reife als Abiturient von einem Gymnaſſium oder von einer Realſchule 1. Ordnung verlangt, ausnahmsweiſe jedoch können auch junge Leute als Poſteleven angenommen werden, welche auf eines anerkannten höheren Bürgerſchule das Zeugnis der Reife erworben haben.
Vom 1. Juni 1874 ab iſt der für die Rectoren und ordentlichen Lehrer der vollberechtigten höheren Bürgerſchulen und Proggymnaſien aufgeſtellte Normaletat eingeführt. Bei der ungünſtigen Finanzlage der Stadt war hiezu ein weiterer Staatszuſchuß erforderlich, welcher auf Antrag des Provinzial⸗Schulkolle⸗ giums vom Herrn Miniſter bewilligt wurde, wie denn überhaupt die Anſtalt den hohen vorgeſetzten Be⸗ hörden, insbeſondere dem Herrn Provinzial⸗Schulrath Dr. Rumpel, zu großem Danke verpflichtet iſt für die Fürſorge, welche ſie derſelben angedeihen laſſen.
Am 26. März 1874 ſtarb der Maler Friedrich Gottlieb Luther. Derſelbe ertheilte den Zeichen⸗ unterricht vom 1. Januar 1865 ab bis zu ſeiner Erkrankung am Ende des Jahres 1873. In ihm ver⸗ lor nicht nur die Anſtalt einen gründlich gebildeten und mit Erfolg wirkenden Zeichenlehrer, ſondern auch die Stadt einen ihrer bravſten Bürger. Feind jeglicher Heuchelei und wortreicher Scheinfrömmig⸗ keit, ließ er bei Erfüllung ſeiner Menſchenpflichten die Linke nicht wiſſen, was die Rechte that. Während des letzten Schuljahres ertheilten drei Lehrer der Anſtalt(Ruetz, Simon, Berge,) den Zeichenunterricht interimiſtiſch.
Der ordentliche Lehrer Lic. Leimbach wurde auf ſeinen Antrag aus ſeiner Stellung entlaſſen und verließ am Ende der Sommerſemeſters die Anſtalt, um eine Lehrerſtelle an der Realſchule 1. O. in Hanno⸗ ver zu übernehmen. Die Verwaltung der dadurch erledigten Stelle wurde dem Candidaten des höheren Schulamtes K. Martin aus Kaſſel übertragen. Derſelbe wird jedoch am Ende des Schuljahres die


