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IWV. Ordnung der öffentlichen Prüfung. Freitag den 19. März. A er Choralgeſang. 8— 8 ¼ Uhr. Sgexta, 8 ½¼— 10 Uhr.
Richnen....... Berge. Lateiniſch.... Löber. Deutſch....... Berge.
OQuinta, 10—12 Uhr.
eſchichte...... Martin. Franzöſiſch...... Simon. Rechnen...... Wagenknecht. Lateiniſch....... Martin. 42— OQuarta, 2—4 Uhr. Weſchichte....... Löber. Geographie..... Ruetz. Franzöſiſch..... DPDr. Haſſelbach. Naturgeſchichte..... Ruetz.
Sonnabend den 20. März.
Tertia, 8—10 Uhr.
Religionslehre..... Martin. 1 2 Geographie.... Wagenknecht. Engliſch..... Simon. Deutſch....... Löber.
Secunda, 10—11 Uhr. Franzöſiſch...... Simon. Geometrie...... Wagenknecht.
Phyſik...... Ruetz. Geſang. Bekanntmachung der Verſetzung und Austheilung der Zeugniſſe.
1 V. Zur Nachricht.
Das neue Schuljahr beginnt am Montag den 5. April. Neu zugehende Schüler ſind unter Vor⸗ legung von Schulzeugniſſen, ſowie eines Geburts⸗ und eines Impfſcheines bei dem Inſpector anzumelden.
Der Eintritt in die Sexta geſchieht in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die Vorkenntniſſe, welche dabei nachgewieſen werden müſſen, ſind:
Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; eine leſerliche und reinliche Hand⸗ ſchrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne allzu grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen; Bekanntſchaft mit den Geſchichten des A. und N. Teſtamentes⸗
Jeder Schüler hat bei der Aufnahme 15 Sgr. für die Schüler⸗Bibliothek zu erlegen.
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