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II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1) Verf. K. Prov.-Schulkoll. vom 12. Mai 1887: Der Herr Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten hat die beantragte Holzpflasterung der Schirnstrasse vor dem Gymnasialgebäude genehmigt. Die Ausführung und Unter- naltung derselben übernimmt die communalständische Verwaltung gegen Gewährung eines einmaligen Betrages von 3500 Mk. aus den Ersparnissen des Gymnasiums.
2) Ministerialerlass vom 13. Mai 1887: Nach den mit dem Herrn Finanzminister vereinbarten Grundsätzen sind die Lehrersöhne hinsichtlich der Befreiung vom Schulgelde genau ebenso zu behandeln wie andere Schüler.
3) Prov.-Schulkoll. 7. Juni 1887: Die beantragte Anschaffung neuer Schulbänke nach dem System Lickroth für die Klasse Quinta wird genehmigt.
4) Durch Ministerialerlass vom 1. November 1887 wird die Berufung des derzeitigen Direktors an das neue Staatsgymnasium zu Frankfurt a. M. zum 1. April 1888 in bestimmte Aussicht genommen.
5) Verf. K. P. S. K. vom 2. Dezember 1887 betr. Ausstellung des Zeugnisses der wissenschaftlichen Be- fähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst....„Es genügt mithin nicht, dass ein Schüler, welcher nach einjährigem Besuche der Untersekunda nicht aufgerückt ist und in Folge davon mit den in diese Klasse neu einge- tretenen Schülern die für dieselbe bestimmte Lehraufgabe mit dem Anfange des dritten Halbjahrs seines Klassen- besuchs aufs neue von vorn an zu beginnen hat, nach Ablauf dieses Halbjahrs ein in allen Fächern befriedigendes
Zeugnis erhält. Es ist vielmehr erforderlich, dass die Klassenlehrer sich,— wenn es Not thut, mittels einer zu diesem Zwecke besonders anzustellenden Prüfung,— die Überzeugung verschafft haben, dass der betr. Schüler sich
auch mit derjenigen Lehraufgabe, welche für das zweite Halbjahr des Klassenunterrichts bestimmt ist, hinreichend vertraut gemacht und sich schon jetzt die Reife zum Eintritt in eine mit dem betr. Klassenunterricht beginnende Obersekunda erworben hat.“
6) Ministerialausschr. vom 21. Dezember 1887. Die Ernennung des Hülfslehrers Dr. Peters zum ordent- lichen Lehrer am neuen Gymnasium zu Frankfurt a. M. vom 1. April k. Js. ab wird genehmigt.
7) Ministerialerlass vom 3. Januar 1888. Die Bestimmung, nach welcher den dritten dieselbe höhere Lehranstalt gleichzeitig besuchenden Brüdern, falls deren Eltern darum bitten, das Schulgeld zu erlassen ist, will ich hierdurch wieder aufheben, indem ich bestimme, dass künftig in derartigen Fällen die Ent- scheidung lediglich von der Bedürftigkeit und Würdigkeit des Betreffenden abhängig zu machen ist. Indessen ist bei der Beurteilung der Bedürftigkeit milde zu verfahren.
III. Chronik des Gymnasiums.
Das Schuljahr wurde eröffnet am 19. April. Tags zuvor fand die Aufnahmeprüfung statt. Bei der Eröffnung wurde Kandidat Albert Marxhausen aus Cassel, welcher dem Gymnasium zur Ableistung seines Probejahres überwiesen worden war, von dem Direktor eingeführt.
Die Pfingstferien dauerten vom 28. Mai bis zum 1. Juni. Die Sommerterien vom 4. bis zum 30. Juli.
Während der letzteren wurde mit der Holzpflasterung der Schirnstrasse vor dem Gym- nasium begonnen, welche schon 1886 in Aussicht genommen war(vgl. das vorjährige Programm) und jetzt zum grössten Teil aus den Ersparnissen der Anstalt(3500 M.) bestritten wurde. Die An- lage hat sich schon in diesem Jahre als eine sehr zweckmässige erwiesen, da sie den durch den Wagenverkehr auf der Strasse verursachten Lärm, welcher den Unterricht in den anstossenden Klassenzimmern früher oft empfindlich störte, wesentlich verringert hat.
Im Laufe des Sommers machten sämtliche Klassen mit Ausnahme der Obersecunda unter Führung ihrer Ordinarien Ausflüge nach den benachbarten Waldgebirgen oder in die nähere Umgebung Hanaus.


