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werden wir nicht fehlgehen, wenn wir eine ähnliche Anderung auch in den Lect- annehmen. Freilich ist sie nicht durchgehends wahrzunehmen. Es wurde keineswegs die Regel, der weiblichen Gottheit überhaupt nur sellisternia zu bereiten; denn wir lesen z. B. bei Arnob. VII 32: lectisternium Cereris erit ldibus proximis. Das uns bekannte Sellisternium gilt einer der beiden capitolinischen Göttinnen, bei deren Verehrung sich in dem regelmässig wieder- kehrenden Feste des epulum Jovis ein bestimmter Ritus herausgebildet hatte, und es ist wahr- scheinlich, dass das Sellisternium nur der Juno oder Minerva auf dem Capitol bereitet und dann von Matronen ausgerichtet wurde. Weitere allgemeine Schlüsse zu ziehen aus dem nur einmaligen Vorkommen dieses Falles ist nicht möglich. Dass das Sellisternium immer etwas Ungebräuch- liches, nur sehr selten Vorkommendes war, ergibt sich auch daraus, dass Arnobius an der eben angeführten Stelle, nachdem er eine Menge Einzelheiten des heidnischen Rituals aufgezählt hat, um die Verkehrtheit und Nichtigkeit desselben seinen Lesern vor Augen zu halten, nur von Lectisternien spricht und deren Einrichtung eine kurze Beschreibung widmet; wären die sellae dearum ebenso allgemein üblich gewesen wie die lecti deorum, so hätte für seinen Zweck nichts näher gelegen als an dieser Stelle gerade wegen ihrer Absonderlichkeit und ihrer Anlehnung an menschliche Sitte der Sellisternien ebenfalls zu gedenken.— Wann daher diese Veränderung im Cärimoniell eingetreten ist und ob man überhaupt von einer solchen durchgängigen Verände- rung sprechen darf, ist fraglich. ¹²¹)
Werfen wir nun die Frage auf, aus welchen Mitteln die Kosten des Lect. bestritten wurden. die unter Umständen bei einer allgemeinen Feier des Volkes, dem damit verbundenen convivium publicum recht bedeutende sein konnten, so werden wir zunächst anzunehmen haben, dass die regelmässigen Lectisternien, an denen sich für gewöhnlich nur das Tempelpersonal beteiligt haben wird, aus den in Geld dargebrachten Opfergaben der im Tempel Betenden oder Opfernden unter- halten wurden. Denn in jedem Tempel befand sich ein geweihter Tisch, auf dem solche Spenden (Stipes) niedergelegt wurden. ¹²) Wurden dagegen ausserordentliche Lectisternien anbefohlen, so hatten, wenn eine grössere Genossenschaft oder ein ganzer Stand mit der Ausführung betraut wurde, diese auch jedenfalls die Kosten unter sich aufzubringen; so bei dem Lect. im Jahre 218 die Senatoren, bei dem Sellisternium nach dem Brande Roms unter Nero die Matronen. ¹²⁸) Für gewöhnlich gehörte aber die Ausrüstung der ausserordentlichen Lect. zu den Obliegenheiten der IIviri oder(seit 367) Xviri oder(wahrscheinlich seit Sulla) XVviri!¹²⁴) sacris faciundis, denen nicht nur die Obhut und Auslegung der sibyll. Bücher, sondern die Aufsicht der durch diese ein- geführten fremden Culte, insbesondere des Apollo zustand. ¹²⁵) Sie gehörten seit ihrer Einsetzung durch Tarquinius mit den Pontifices und Augures zu den drei grossen Priesterschaften, denen sich
¹²¹) Marquardt Staatsverw. III 181: Das Lect. der Göttin widersprach so sehr dem römischen Anstandsge- fühl, dass man noch in der Kaiserzeit eine andere Deutung der sibyll. Sprüche befolgte und für die männ- lichen Gottheiten lectisternia, für die weiblichen sellisternia anordnete..
¹²²) Macrob. Sat. III 11 6: principem locum obtinet mensa, in qua epulae libationesque et stipes reponuntur.
12) Liv. XXII 1. Tac. ann. XV 44.
¹²⁴) Diese zuerst erwähnt von Cic. ad. fam. VIII 4 1 vom J. 51.
¹4) Liv. X 8 gibt ihre Geschäfte an, indem er sie bezeichnet als decemviros sacris faciundis, carminum Sibyllae ac fatorum populi huius interpretes, antistites eosdem Apollinaris sacri caerimoniarumque aliarum.— IV 25: multa duumviri ex libris placandae deorum irae causa ferere.


