Aufsatz 
Über das Lectisternium / Wackermann
Entstehung
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Romani, einer Patricia und Plebeia Pudicitia?), dazu die zahllosen Genii locorum*), so dass es kaum Wunder nehmen kann, wenn man in der Kaiserzeit einer Securitas saeculi und der Indulgentia domini begegnet?); sondern auch ein Heer von göttlichen Schutzmächten, die den einzelnen Menschen von seiner frühesten Kindheit, ja vom Mutterleibe an in ihre Hut nehmen und seine ganze Entwicklung geleiten, sich einer jeden auch noch so gewöhnlichen Lebensthätigkeit annehmen; eine nicht minder zahlreiche Reihe, die den friedlichen Beschäftigungen des Römers, dem Acker- bau, der Baum- und Viehzucht vorstanden, andere, die auf Kleidung und Lebensweise Bezug hatten und zwar für jede einzelne Hantierung besondere). Wenn in dieser Verehrung der verschieden- artigsten numina, welche die Auffassung der Kirchenväter mitunter mit den Engeln der christlichen Anschauung verglichen hat, ein fast kindliches Gefühl der steten Abhängigkeit von höheren Ge- walten sich zu offenbaren scheint, so kann auf der anderen Seite eine äusserliche Auffassung Von der Bedeutung der göttlichen Mächte nicht abgeleugnet werden. ein Mangel an Begeisterung, der keine idealen Persönlichkeiten aus solchen Gestalten schaffen, keinen Mythenkranz um sie weben lässt. Es ist keine Frage, das bildende und spekulative Element, die Vorrstellung von den Göttern, hat der Römer in seiner Religion entschieden vernachlässigt; eine Theogonie, ein Götter- system, einen olympischen Götterstaat hat er von den Griechen entlehnt. Kein Gott begeistert den Römer, ebenso wenig wütet er gegen fremde Götter; von religiösem Fanatismus und von Proselytenmacherei ist er gleichweit eutfernt, und wo ihm bei andern dergleichen begegnet, er- scheint es ihm fremdartig und verwunderlich?). Aber je mehr in der Religion des Römers die Götterlehre, die Vorstellung von der Gottheit zurücktritt, um So mehr drängt sich bei ihm die andere Seite der religiösen Thätigkeit, der Götter dienst in den Vordergrund. Es wird kaum ein anderes Volk geben, das mit grösserer Strenge, mit peinlicherer Sorgfalt auf alles, was der Gottheit zukommt oder zugewendet wird, bedacht wäre, keines, das bei allen wichtigen und unwichtigen Handlungen so sehr sich bemüht hnätte um die Zustimmung und Geneigtheit der Gottheit. Kein Staatsakt wurde vollzogen, kein Beamter trat sein Amt an, ohne dass die Auspicien eingeholt waren, kein Kriegsheer rückte ins Feld, ohne dass von den Fetialen in feier- licher Weise ein bellum iustum angekündigt war, nie wurden die Comitien ohne Gebet(precatio) eröffnets'); der Privatmann begann sein Tagewerk, der Ackerbauer jedes nach den Jahreszeiten wiederkehrende Geschäft mit Opfern und Gebeten?). Aber bei aller Pünktlichkeit in religiösen

³) Liv. X, 23.

) z. B. in einer im Prätorianerlager gefundenen Inschrift C. J. L. VI 216: Ginio(so!) et fortunae Tutelaeque huius loci cohortium praetoriarum.

) In einer Inschrift von Cirta, bei Renier, inscr. de l'Algérie 1836.

*) Censorin. d. d. n. 3 4: sunt praetera dei complures hominum vitam pro sua quisque portione adminiculant es, quos volentem cognoscere Indigitamentorum libri satis edocebunt. In Menge finden sie sich aufgezählt nach Varro bei Augustin. de civ. dei IV 8. 11. 21., Tertullian ad nat. II 11. und sonst. Vgl. hierüber Preller röm. Myth. II 207 ff.

*) Daher geisselt der Satiriker Juvenal gelegentlich den ausschweifenden Religionshass zweier Ge- meinden in einem übercivilisierten Lande wie Aegypten(sat. 15 33 38).

³¹) Liv. XXXIX 15: contione advocata cum sollemne carmen precationis, quod praefari, priusquam populum adlo- quantur, magistratus solent, peregisset consul, ita coepit. Cic. pro Mur. 1.

¹) Bei der engen Verbindung aller Staats- und bürgerlichen Akte, auch aller Privatrechtsfälle mit heiligen Handlungen ist das ius pontificium ein unlöslicher Teil des ius civile(Cic. de or. III 33 136); und umgekehrt sagt Scaevola(Cic. de leg. II 19 47): pontificem neminem bonum esse, nisi qui ius civile cognosset.