Aufsatz 
Burchard II. von Halberstadt, der Führer der Sachsen in den Kriegen gegen Heinrich IV
Entstehung
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noch nicht gedruckten alten Chroniken, Braunschw. 1732 p. 289 295) in der Uebersetzung, der nicht in allen Ein- zelheiten damit übereinstimmende säüchsische Annalist(z. J. 1088) zum Teil wahrscheinlich im Original überliefert hat. Es ist nicht zu verkennen, dass Herrand das Bestreben hat, seinen mit der Märtyrerkrone geschmückten Oheim auch mit dem Nimbus des Heiligen zu umgeben; es fehlt natürlich nicht das Wunder am Grabe Burchards: wenn ein Hund demselben sich nähert, bricht er plötzlich todt zusammen. Abgesehen übrigens von dergleichen leicht erkennbaren Ausschmückungen haben wir keinen Grund, die Erzählung Herrands zu bezweifeln. Ueber den Todestag hat Delius in v. Ledeburs Archiv V. p. 45 ff. eine eingehende Untersuchung angestellt, und er kommt aus den ihm bekannten und beachtenswert scheinenden Angaben(11. April 1088 Winnigstädt und das Chronicon Ilalberstadense, 7. sächs. Annalist und Todtenbuch von Hadmersleben, 6. Bernold, 5. April 1087 Waltram) zu dem Resultat, dass Burchard am 6. April 1088 an den tags vorher empfangenen Wunden gestorben sei. Was mich dazu veranlasst von ihm abzuweichen, sind folgende Erwägungen. Zunächst ist es auffallend, dass zwei inzwischen ans Licht gezogene Zeugen, die wohl nicht ohne weiteres verworfen werden dürfen, den 7. April in Uebereinstim- mung mit zwei andern aus ostsüchsischen Landen stammenden Quellen angeben; der eine ist das schon mehrfach erwühnte Todtenbuch von Huisburg(Zeitschr. d. Harzver. 1872 p. 120), welches wegen seines Alters und wegen seiner gleichfalls schon hervorgehobenen genauen Bekanntschaft mit den Burchard nahestehenden Verhält- nissen vorzüglich Beachtung verdient, der andre das Todtenbuch von St. Bonifacii zu Halberstadt(veröffentlicht von Schmidt, Zeitschr. d. Harzver. 1873 p. 392 ff., darin p. 405 u. 432). Sollte man hier überall den Einwand er- heben, dasszu irgend einer Zeit ein Strich in der Ziffer ausgefallen und so der Jrrtum entstanden sei? Ratsamer erscheint es da, eine Erklärung so auffallender Uebereinstimmung zu suchen, nachdem sich Winnigstädts und des Ghronicon Angaben über das Datum als haltlos erwiesen haben. Und diese bietet sich in höchst einfacher Weise. Ich folge Delius Ausführung bis zum Donnerstage vor Palmarum: Dinstag am 4. April war die Ankunft in Goslar, Mittwoch die Verhandlung, die am folgenden Tage fortgesetzt werden sollte; Mittwoch Abend fand der Aufruhr der Bürger statt, in der Nacht auf den Donnerstag wurde der verwundete Burchard nach Jlsenburg übergeführt, den ganzen Tag, also den Donnerstag brachte er in Gebet und geistlichen Gesprüchen zu, gegen Abend steigerten sich die Schmerzen. Bei Winnigstädt(p. 294) heisst es dann weiter wörtlich:Nachdem er kurtz vorher das H. Sacrament empfangen, und nicht mehr schlucken kunte vor den Wunden des Halses, kamen zu ihm des Freytags Nachts viel Mönche, Clericken und Layen, die um ihn herstunden, denen befahl er sich in ihr Gebet, that vor ihnen mit weinender Stimme seine Beichte durch das gemeine Confiteor, und schied darauf im Glauben sanfft und selig aus diesem Jammerthal. Der anbrechende Freitag ist aber der 7. April, das Datum, welches auch der sächsische Annalist gibt, wenngleich dieser als Wochentag den Donnerstag beifügt; aber in den Wochentagen ist bei ihm überhaupt Verwirrung; denn rechnet man der dort gegebenen Zäh- lung nach(beginnend3 Tage vor Palmsonntag, wo die Ankunft in Goslar gewesen sein soll), so kommt man mit dem Todestage gar auf den Sonnabend. Der sächsische Annalist lässt Donnerstag Abend schon den Tod ein- treten(trotz des 7. April, welcher Freitag war); auf der einen Seite ist aber schwer zu begreifen, was, wollte man Winnigstädt einen eigenmächtigen Zusatz zutrauen, ihn veranlasst haben könnte, noch die Nacht auf den Freitag hereinzuzichen, während auf der andern Seite nicht zu übersehen ist, dass gerade gegen den Schluss der Schilderung von Burchards Leiden und Sterben der sächs. Annalist mehrfach Kürzungen zeigt gegenüber Winnigstädt(es fehlt bei jenem das Wunder an Burchards Grabe sowie die Vision des Ritters Ericus, welcher vor 13 Jahren Burchards Tod voraussah). Bei Winnigstädt ist von Dinstag bis Freitag durchaus Ordnung in der Reihenfolge der Wochentage, nur in der Herbeiziehung des völlig unmöglichen guten(d. i. grünen) Donnerstags fehlt er, es ist der Don- nerstag vor Palmarum gemeint. Demnach erscheint mir der Schluss durchaus berechtigt, dass Burchards Tod in die Morgenstunde des 7. April zu setzen ist. Waltram gab den Tag der Verwundung, den 5.(ebenso die annal. Brun- wilar. in Pertz MG. SS. I. 100), Bernold den Tag des Todeskampfes, den 6., beides leicht erklärliche Jrrtümer. Wie man übrigens(Sellin p. 25) sagen kann, Waltram habe sich in Hersfeld,also ganz in der Nühe des Schauplatzes(Goslar-Jlsenburg) aufgehalten, ist mir nicht recht verständlich. 118) Vgl. die Rede Bismarcks in der Reichstagssitzung vom 8. März 1878.

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