Aufsatz 
Apostelgeschichte XXVII in's Deutsche übersetzt
Entstehung
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Zur Rechtfertigung dieser Probe nur Folgendes: Vs 6:»öy r6 ceεᷣνιον nachdrucks- voll statt r i wœurνον, wie Xen. Helll. II, 1§. 4. del b duouw. Vgl. Dem. Mid.§. 224 u. das. Schaef. T. III p. 461:Ouae omnia si comparaveris, intelliges adverbii aliam alibi sedem esse. Dies sey gegen Herrn Lünemann bemerkt, welcher in seinem neuesten Com- mentar diese Erklärung eine grammatische Willkür nennt, da eine solche Stellung undenkbar sey, darum soll hier zœν νο Uebergangspartikel seynund nun, um zu einem weitern Puncte überzugehn, das Hemmende kennt ihr.« Dass das nichtdas allein Richtige ist, zeigt sich hinlänglich daraus, dass zu keinem weitern Puncte übergegangen wird. Vs S: zd röre ist das verstärkte röre, wie Matth. 24, 14: zal rôre ijser τd ταν und öfter in demselben Capitel. Marc. II, 20. XIII mehrmal. Luc. XXI, 27. Es scheint beson- ders angemessen für die apokalyptischen Stellen nicht blos in den Evangelien, sondern auch 1 Cor. IV, 5. Durch diese einfache Uebersetzung der Partikel ör, und die damit zusammenhängende Interpunction verschwindet auch der beliebte Widerspruch, worin beide Briefe an die Thessalonicher mit einander stehn sollen. Denn wenn der ganze Satz genau zusammenhängt und sich sein Inhalt wie der in des ersten Briefes hierher gehörigen Stelle auf das bezieht, was der Apostel kurz vorher der Gemeinde zu Thessa- lonich mündlich gesagt hatte, so können sich beide Stellen auch nicht in der Art widersprechen als man annimmt. Auf die Sacherklärung kann ich hier nicht eingehn, davon an einem andern Orte.

Genug, dies ist ein deutliches Beispiel, wie solche Nachlässigkeit oder Unkennt- niss auch auf den Sinn des Zusammenhanges Einfluss haben muss. Als ob es keinen Devarius, Hoogeveen, Klotz, Winer gäbe. Noch gewaltiger ist mit den Präpositionen umgegangen worden, so dass ein neuer Schriftsteller, welcher eigens über die Sprache des N. T. geschrieben hat, sagen konnte:Nulla est, ne repugnans quidem significa- tio, quin quaecunque praepositio eam in N. T. habere dicatur.Man kann die Stelle so und so übersetzen hört man lächerlich oft. Ein solches Verfahren kann man aber schon vielen neuen Commentaren nicht mehr vorwerfen. Man vergleiche z. B. nur die erste und die letzte Ausgabe des de Wetteschen Commentars zum Römerbriefe. Doch die Wichtigkeit jener Mängel mag nur von Sprachkennern in ihrer vollen Bedeutung gewürdigt werden, allein die Sachanschauung, die doch für jeden denkenden Menschen, auch für den unwissenschaftlichen von der grössten Bedeutung seyn muss, ist in unsern Uebersetzungen gar nicht selten so verwirrt, als käme es auf den Sinn nicht an. Nun aber sind wir noch durch den vermehrten Verkehr, häufigere Reisen, gründlichere Erfor- schung des Alterthums in den Stand gesetzt die geschichtlichen und die damit zusam- menhängenden Sachen viel anschaulicher zu verstehen als dies früher der Fall war. Als Versuch gebe ich eine Uebersetzung von Act. Ap. XXVII. Die nachfolgenden kurzen Anmerkungen dazu sollen nur Lesarten und Uebersetzung begründen, wo es nöthig schien, sonst hätten sie auch ganz wegbleiben können, weil eine wortgetreue und deut- liche Uebersetzung die beste Erklärung seyn muss. Die bekannten Bemerkungen der gelehrten Erklärer übergehe ich dabei. Es galt mir indess nicht um Neues, nur nach Richtigkeit und Klarheit strebte ich. Manches meiner Uebersetzung wird ohne weitere