Aufsatz 
De genetivi casus syntaxi quam praebeat Harmonia Evangeliorum, saxonica dialecto seculo IX conscripta, commentatio
Entstehung
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Die Prüfung der Aufzunehmenden wird von dem Director an den lelz- ten drei Tagen der letzten Woche der halbjährlichen Ferien vorgenommen, und ist zur Aufnahme in die vierte Hlasse für die deutsche Sprache bereits erlangte Sicherheit in den Hauptregeln der Rechtschreibung, für die lateinische Bekanntschaft mit der Formenlehre, so wie die Fer- tigkeit, leichtere Sätze in das Deutsche zu übersetzen, im Rechnen die RKenntniss der vier Species in ganzen unbenannten Zahlen erforderlich.

Die öffentliche Prüfung wird Montags den 24. März, Vormittags von 8 bis 12 Uhr(Prima), Nachmittags von 2 bis 5 Uhr(Secunda), und Dins- tags den 25. von 9 bis 12 Uhr(Tertia) Vormittags, Nachmittags von 2 bis 5 Uhr(Quarta) Statt finden. Jeder dieser Abschnitte der Prüfung wird von Seiten der Lehrer(der erste von dem Director, der zweite von Herrn Dr. Schmits, der dritte von Herrn Dr. Grebe, der vierte von Herrn Pfarrer Matthias) durch eine Rede eröffnet, der Prüfungs- akt überhaupt aber mit einem von den Schülern auszuführenden Ge- sange Montags um 8 Uhr begonnen und Dinstags um 5 Uhr geschlos- sen werden.

Zu dieser Schulfeierlichkeit werden die Eltern der Schüler, so wie Alle, welche dem öffentlichen gelehrten Schulwesen ihre Theilnahme schenken, ergebenst eingeladen.