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leserliche und reinliche Handschrift(deutsch und lateinisch); Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den drei Grundrechnungsarten; einige Bekanntschaft mit der Geschichte des alten und
neuen Testamentes, sowie(bei evangelischen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen.
Die Zulassung in höhere Klassen hängt von einem diesen Klassen entsprechenden Kennt- nisstand ab, der durch eine Prüfung ermittelt wird.
Das jährliche, in Quartalraten an die Stadtkasse praenumerando zahlbare Schulgeld beträgt für die Klassen VI bis III: 72 Mark, für die Klassen II und I: 90 Mark, mit Er- mälsigung auf ⅓ und ½ der genannten Summen bei dem zweiten und dritten Bruder. Für die Söhne auswärtiger Eltern ist das Schulgeld 90 resp. 112 Mark.


