Aufsatz 
Über die Grundlagen der Rechnung mit Quaternionen / von W. Unverzagt
Entstehung
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b. Realschule.

Auf den Antrag des Kuratoriums der Anstalt und auf die Befürwortung des Königlichen Provinzialschulkollegiums hin hat der Herr Unterrichtsminister durch Verfügung vom 30. December 1879 die höhere Bürgerschule als Realschule zweiter Ordnung anerkannt und bestimmt, daſs von Ostern 1880 an der für die Realschulen zweiter Ordnung geltende Lehrplan auch an unserer Anstalt in Wirksamkeit trete. Es ist demzufolge mit Ostern 1880 in der obersten Klasse ein zweijähriger Kursus eingeführt worden, womit dann auch eine teilweise Erweiterung des Lehrstoffs verbunden war. In den übrigen Abteilungen der Schule traten dagegen nur geringe Ande- rungen ein.

Durch die Erhebung der Bürgerschule zu einer Realschule zweiter Ordnung bietet dieselbe ihren Schülern folgende Vorteile:

Ein einjähriger erfolgreicher Besuch der Prima, also im Allgemeinen ein sechs- jähriger Besuch der Anstalt reicht aus, um das Zeugnis für die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst zu bekommen. Während aber bisher dieses Zeugnis nur durch eine Abgangsprüfung erlangt wurde, kann jetzt die Lehrerconferenz einem Schüler, der die Prima mit Erfolg ein Jahr lang besucht und der sich gut betragen hat, das Zeugnis zur Erlangung des Berechtigungsscheines für einjährigen Dienst ausstellen. Man erwirbt also in der Realschule zweiter Ordnung dieses vielbegehrte Attest in derselben Zeit und in derselben Weise, wie in den Gymnasien und in den Realschulen erster Ordnung.

Durch vollständige Absolvierung der siebenklassigen Realschule erlangt da- gegen der Schüler die Berechtigung zum Eintritt in die Oberklassen der reorganisierten Gewerbe- schulen und der neunklassigen Realschulen erster Ordnung ohne Latein, sowie zu der polytech- nischen Schule in Hannover. Die Absolvierung unserer Anstalt gewährt ferner Zulassung zur Feld- messer- und Markscheiderprüfung, zum Civilsupernumerariat bei den Provinzialverwaltungen, zum Bureaudienst bei der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung, sowie zum Militärintendanturdienst und zur Anstellung bei der Kaiserlichen Reichsbank; zum höheren Postdienst kann man nur ausnahmsweise zugelassen werden. Der Eintritt in die Oberklassen der Realschulen erster Ordnung mit Latein, sowie die Zulassung zur Apothekerprüfung nach einjährigem Besuche der Prima kann stattfinden, wenn man die nötigen Kenntnisse im Latein nachweist.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 25. April mit den Aufnahmeprüfungen von 7 Uhr frühe an.

Die Anmeldungen werden von dem Direktor im Schulgebäude(Oranienstraſse 7, Zimmer No. 18) am 22. und 23. April entgegengenommen; dabei ist 1) der Geburtsschein, 2) der Impfschein und bei 12 jährigen der Revaccinationsschein, 3) das letzte Schul- zeugnis vorzulegen.

In die unterste Klasse(VI) können Knaben aufgenommen werden, welche:

1) das neunte Lebensjahr vollendet haben und

2) die erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen können, nämlich: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine