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4) für Mineralogie: Mikroskop von Nägeli und Schwendner. Zirkel; mikroskopische Gesteinsstudien; Gareis und Becker Physiographie des Meeres. 5) für den Zeichenapparat: a. Darstellende Geometrie; Scherling, Vorschule der descriptiven Geometrie; GCremona, Grundzüge einer Theorie der Oberflächen. b. freies Zeichnen, Müller Vorlagen(Ornamente). Bogler Vorlagen 5. und 6. Heft (Ornamente) Bargue: 6 Blätter Modelles d'après les maitres. Belley. 2 Blätter Radirungen.
VI. Verordnungen der vorgesetzten Behörden.
Ministerialverfügung.— Berlin, 19. Juli 1870. U. 20441.— Von mehreren Seiten ist mir der dringende Wunsch zu erkennen gegeben, dass depjenigen der Prima im vierten Semester angehörenden Gymnasiasten, welche in Folge der gegenwärtig angeordneten Mobilmachung der Armee in letztere eintre- ten wollen oder müssen, die Möglichkeit gewährt werde, vorher noch die Abiturientenprüfung zu absolviren Demzufolge sowie mit besonderer Rücksicht auf die gegenwärtigen ausserordentlichen Umstände, welche den schleunigen Eintritt unserer kampffähigen und kampflustigen Jünglinge in das Heer wünschenswerth erscheinen lassen, fodere ich die Provinzial-Schulcollegien hiermit auf, Angesichts dieses die Directoren sämmtlicher Gymnasien und Realschulen Ihres Ressorts anzuweisen, mit den Primanern der Eingangs be- zeichneten Kategorie, welche sich entweder über ihre Verpflichtung zum Eintritt in die Armee durch die
bezüglichen Militärpapiere ausweisen oder die Zustimmung ihrer Väter resp. Vormünder zum freiwilligen Eintritt beibringen, sogleich oder doch unmittelbar nach dem Schlusse der gegenwärtigen Ferien die mündliche Prüfung abzuhaltep. Genügen sie in derselben den Anforderungen des Reglements, so soll ihnen sofort das Maturitätszeugniss ausgefertigt und eingehändigt werden, da nicht anzunehmen ist, dass diese Jünglinge unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen im Stande sein würden, die zur Anfertigung der reglementsmässigen schriftlichen Prüfungsarbeiten unerlässliche Sammlung des Geistes zu erlangen. Den auf Grund dieses Erlasses ausgefertigten Maturitätszeugnissen ist eine Abschrift desselben beizuheften.
Der Theilnahme der Departementsräthe an den vorgedachten mündlichen Prüfungen bedarf es nicht ete.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten.
Mitgetheilt, Cassel den 20. Juli 1870. gez. v. Mühler.
Ministerialverfügung.— Berlin, den 25. Juli 1870. U. 21614.— Nachdem durch Circular-Ver- fügung vom 19. d. M.— 20441— eine beschleunigte und abgekürzte Abiturientenprüfung für diejenigen jungen Leute, welche der Prima eines Gymnasiums oder einer Realschule im 4. Semester angehören, und jetzt in die Armee eintreten wollen oder müssen, angeordnet worden, ist mir von vielen Sceiten der Wunsch ausgedriickt, eine entsprechende Berücksichtigung auch solchen Primanern zu Theil werden zu lassen, welche erst im 3. Semester stehen. Im Hinblick auf die ausserordentlichen Zeitumstände will ich die in dieser Beziehung gestellten Anträge genehmigen und ermächtige die Königlichen Provinzial-Schulcollegien allgemein, von den der Prima eines Gymnasiums oder einer Realschule im dritten Semester angehörenden Schülern, nicht nur die, welche bereits das militärpflichtige Alter erreicht haben, oder welche sich ganz der militärischen Laufbahn widmen wollen, sondern auch alle diejenigen zu einer Maturitätsprüfung baldigst zuzulassen, welche die Absicht haben mit Genehmigung ihrer Eltern bei der gegenwärtigen Mobilmachung in die Armee einzutreten.
Ein Erlass der schriftlichen Prüfung kann jedoch in diesem Fall nicht stattfinden; die mündliche ist aber in möglichst kurzer Frist nach der schriftlichen abzuhalten.
Im Uebrigen gelten, was die Anwesenheit eines Commissarius bei der mindlichen Prüfung, die Aus. fertigung der Zeugnisse etc. betrifft, für diese anticipirte Maturitätsprüfung dieselben Bestimmungen, welche in der Circular-Verfügung vom 19. d. Mts. darüber gegeben sind.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten.
Mitgetheilt, Cassel, den 28. Juli 1870. gez. v. Mühler.


