Aufsatz 
Geschichte der Realschule zu Geisenheim
Entstehung
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geſchichte Realſchule zu Geiſenheim.

Der von der Natur ſo reich geſegnete blühende Landſtrich des Rheingau's,deſſen altbe⸗ rühmte Schönheit Tauſende von Reiſenden anlockt, beſaß vor 1845 keine einzige höhere Lehr⸗ anſtalt, die einerſeits ſeinem zahlreichen ſtrebſamen bemittelten Bürgerſtande die durch die Fort⸗ ſchritte der Wiſſenſchaft und des Lebens geforderte höhere Ausbildung gewähren, anderſeits als Vorſchule für gelehrte Studien dienen konnte. Dieſem Mangel abzuhelfen, beſchloß gegen Ende des Jahres 1844 der Gemeindevorſtand zu Geiſenheim die Errichtung einer Realſchule daſelbſt, in welcher auch Unterricht in den altelaſſiſchen Sprachen ertheilt werden ſollte. Auf ein deshalb eingereichtes Geſuch erfolgte unter dem 11. Januar 1845 die Regierungsgenehmigung.

Da die damaligen Bedürfniſſe des Unterrichts um ein Bedeutendes über die Beſtimmungen des Ediets vom Jahr 1817 bezüglich der Realſchulen hinausgingen, ſo entwarf der damalige Chef des naſſauiſchen Schulweſens, Herr Regierungsrath Dr. Seebode in kurzen Umriſſen einen neuen Lehrplan, der, für zwei Schülerabtheilungen beſtimmt, den Stoff für vier Jahrescurſe ent⸗ hielt. Außer den faeultativen alten Sprachen ſollte der Unterricht umfaſſen: Religion, deutſche, franzöſiſche und engliſche Sprache, Geſchichte, Geographie, Mathematik, Naturwiſſenſchaften, Zeichnen, Schreiben, Geſang, Turnen und Schwimmen. Für den Anfang ſollten nicht blos Schüler von 10 14 Jahren, ſondern auch ältere aufgenommen werden, inſofern ſie dem Unter⸗ richte nicht hinderlich ſeien. Das Eintrittsgeld wurde auf einen Gulden, das jährliche Schulgeld für Realiſten auf 20, für Latiniſten auf 30 und für Hoſpitanten, d. h. ſolche, die den Unterricht nur in einzelnen Leetionen benützten, auf 10 Gulden feſtgeſetzt mit der weiteren Beſtimmung, daß arme talentvolle Knaben aus Geiſenheim auf Antrag des Schulvorſtandes und mit Geneh⸗ migung der Ortsbehörde und der Regierung von dem Schulgelde befreit werden könnten ¹).

Zur Deckung der Ausgaben, inſoweit dieſelben durch das erhobene Schulgeld nicht beſtritten werden könnten, wurde eine Subvention aus Staatsmitteln gewünſcht und zugeſichert 2).

¹) Dieſer humanen Beſtimmung ſind der Schulvorſtand, der Gemeinderath und die Regierung zu allen Zeiten in liberalſter Weiſe nachgekommen und haben dadurch manchem mittelloſen Knaben es möglich gemacht, die Realſchule zu beſuchen und Anlagen auszubilden, die in der Armuth eingeſchlummert wären.

2) Bisher hat die Regierung jedes Jahr den größten Theil des Deficits durch Zuſchüſſe aus der Staats⸗ caſſe gedeckt.